Beckmann kommtiert Verlegersorge: Führen Titel-Einträge im VLB zur Zwangsteilnahme bei VTO?

Gestern rief, ziemlich aufgeregt, ein Kleinverleger an. Die Rechnung für den Titel-Eintrag ins VLB hatte er schon beglichen, obwohl sie erst zum 10. Oktober fällig wird.

Dass er damit zugleich die Gebühr für eine Aufnahme seiner rund 80 Bücher in die VTO-Volltextsuche Online entrichtete, hatte ihn zunächst weiter nicht beunruhigt – obwohl er sie partout nicht in der VTO sehen will, weil er nicht glaubt, dass es funktionieren bzw. eine nennenswerte Nutzerschar haben wird.

„Was soll’s?“ hatte er sich gedacht, „darüber kann ich später entscheiden. Im Moment kostet’s mich ja nichts“ – war doch das VTO in der Rechnung zur geltenden VLB-Gebühr sozusagen kostenlos im Preis inbegriffen.

Als er dann jedoch auf der Website mvb-online die Informationen über das neue Modell las, begann es in ihm zu rumoren. Das neue Modell sieht vor, stand und steht dort zu lesen, „dass die Leistungen von VLB und VTO künftig nicht einzeln, sondern gebündelt und dadurch kostengünstiger angeboten werden.“

Nun ist er ein Verleger, der die Manuskripte seiner Autoren höchst penibel selbst lektoriert. Er weiß also genau, was ein Wort bedeutet und wann’s falsch eingesetzt wird – beispielsweise in einem Krimi, um die Leser zunächst einmal irrezuführen.

„Angeboten“ hatte der MVB ihm das Modell jedenfalls nicht. Es war ihm vielmehr als nachzuvollziehendes fait accompli in Form einer Rechnung untergejubelt worden. Und schon so etwas kann einen bayerischen Querschädel die Wand hoch gehen lassen.

Zudem beherrscht ein solcher Kleinverleger das Einmaleins. (Sonst könnte er gleich einpacken.) „Mag sein, dass es für mich kostengünstiger würde, falls ich mit meinen Titeln ins VLB und in VTO wollte und dafür nicht separat zweierlei Gebühren zahlen müsste“, hat er dann überlegt. Aber wie soll das angehen, da ich doch bloß ins VLB will?“

Und siehe da, denn wie geht’s wohl in der Info weiter? „Die Titelgebühr beträgt ab 2008 drei Euro pro Kalenderjahr für die elektronische Meldung und 3,50 Euro für die Papiermeldung durch die Verlage….“

Für das laufende Jahr beträgt die Titelgebühr freilich nur 1,55 Euro. Die VLB-Titelgebühr wird durch die Zwangskombination des angepriesenen „Doppelpacks“ folglich um nahezu 100 (einhundert !) Prozent erhöht. Mit anderen Worten: Die Verlage werden pro Titel in Zukunft jährlich 1,45 Euro pro Titel zur Mitfinanzierung von VTO beisteuern müssen.

„Was soll ich machen?“ fragte der Kleinverleger zum Schluss.

Eine gute Frage: Denn auf den Eintrag seiner Titel im VLB kann er auch im Interesse seiner Autoren gar nicht verzichten. Davon hängt für sie und für ihn nämlich zum Beispiel die Teilnahme an den Ausschüttungen der VG Wort ab.

Ist es eine böse Unterstellung zu vermuten, dass dem MVB, der das neue Modell schließlich „auf Anregung des Verleger-Ausschusses im Börsenverein des Deutschen Buchhandels entwickelt hat“, sehr wohl bekannt war, in welche Zwickmühle er die Verlage da manövriert hat?

Wäre es gemein zu fragen, was der Börsenverein sich bei solch einer Zwangsbeglückung seiner herstellenden Mitglieder gedacht hat?

Gerhard Beckmann freut sich über Antworten an GHA-Beckmann@t-online.de

Weitere Beiträge der Kolumne „Beckmann kommentiert“ finden Sie im Archiv unter dem Stichwort: „beckkomm“.

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