„Das Oberlandesgericht München (OLG) hat die Aktion „Weltbild verschenkt Bestseller mit dem Titel Wüstenblume für rechtmäßig erklärt. Ein Hamburger Wettbewerbsverein hatte beim Landgericht Augsburg beantragt, diese Aktion per einstweiliger Verfügung zu untersagen, was das Gericht ablehnte. Die dagegen gerichtete Beschwerde hat nun auch das OLG München am 23.5. ( Az 6 W 1370/00) zurückgewiesen; diese Verschenkaktion sei weder als übertriebenes Anlocken zu bewerten noch bewirke sie eine Marktverstopfung.“
Der Messe-Mayer Frankfurt 2026: Samstag, Tag 5 von 6
LIEBE FREUNDE, Nieselregen fisselt in der Luft, aber ein Regenbogen kündigt an, dass über der Wolkendecke schon das Kaiserwetter wartet. Und ein MVB ist mehrere Gesichter gleichzeitig: Es ist Samstag,