Karstadt Quelle darf von seinen Lieferanten keinen Zwangsrabatt verlangen – das wäre ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Damit hat das Landgericht Essen in der vergangenen Woche die einstweilige Verfügung bestätigt, die der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) gegen Karstadt Quelle erwirkt hatte.
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