Karstadt Quelle darf von seinen Lieferanten keinen Zwangsrabatt verlangen – das wäre ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Damit hat das Landgericht Essen in der vergangenen Woche die einstweilige Verfügung bestätigt, die der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) gegen Karstadt Quelle erwirkt hatte.
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Ich drücke die Zigarette in den Aschenbecher, bevor ich den virtuellen Raum betrete. Ein Bildschirm voller Studierender der Uni Mainz starrt mich an. Wir sind verbunden über Teams, die Distanz