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Musterprozesse gegen Amazon und buch.de

Preisbindungstreuhänder RA Dieter Wallenfels hat am 7. August beim Landgericht Wiesbaden zwei Klagen gegen die Internet-Buchhandlungen amazon.de und buch.de eingereicht. Im Wege von Musterprozessen soll geklärt werden, ob der von Amazon vergebene „5-Euro-Startgutschein“ sowie die Beteiligung von buch,de am „Miles & More“-Programm der Lufthansa mit der Buchpreisbindung vereinbar sind.

Wallenfels: „Wer sich als Neukunde bei Amazon registrieren lässt, erhält hierfür per E-Mail einen virtuellen Startgutschein in Höhe von Euro 5,-. Diesen kann erst ich auch beim Kauf eines preisgebundenen Buches anrechnen lassen. Da Amazon aufgrund dieses Gutscheins weder einen Betrag an den Neukunden auszahlt noch eine Weitergabe des Gutscheins akzeptiert, ist dieser Gutschein lediglich die Einladung von Amazon zur Geltendmachung eines Preisnachlasses beim Kauf von preisgebundenen Büchern. Dies ist mit der Buchpreisbindung unvereinbar.
Im Falle von buch.de können Kunden, die am „Miles & More“-Programm beteiligt sind, die erworbenen Bonuspunkte („Meilen“) bei buch.de auch beim Kauf preisgebundener Bücher anrechnen lassen. Dieses System führt faktisch zu einer Reduzierung des gebundenen Ladenpreises, was ebenfalls mit der Buchpreisbindung nicht vereinbar ist.

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass der Bundesgerichtshof in einem kürzlich von mir geführten Musterprozess die strikte Einhaltung des von den Verlagen festzusetzenden Endpreises festgelegt hat. Nach dem Urteil des BGH stellt bereits die Einräumung eines Zahlungsziels eine verdeckte Kreditvergabe und demgemäß einen Preisbindungsverstoß dar. Dies muss erst recht gelten, wenn Händler im Rahmen von Anlockangeboten („Startgutschein“) oder Kundenbindungssystemen („Miles & More“) direkte Nachlässe auf den gebundenen Ladenpreis gewähren.“

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