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Bertelsmann plant Gegenklage gegen USA-Urteil

Bertelsmann bereitet eine Gegenklage in Deutschland gegen die beiden früheren Manager Jan Henric Buettner und Andreas von Blottnitz vor. [mehr…] Bereits im Frühjahr könne es so weit sein, hieß es in Konzernkreisen. Ein US-Gericht hatte Bertelsmann verurteilt, an Buettner und Blottnitz mehr als 209 Mill. Euro Gewinnanteil aus dem Verkauf seiner Beteiligung an AOL Europe zu zahlen. Dieses Urteil will Europas größter Medienkonzern nicht kampflos hinnehmen., informiert heute das „Handelsblatt“. Bei einer Gegenklage von Bertelsmann in Deutschland gibt es nach Einschätzung des Unternehmens Dokumente, die die New-EconomyManager Buettner und Blottnitz belasten. Die Gütersloher können sich bei ihrer Klage nämlich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) berufen: Der BGH hat anerkannt, dass die „sittenwidrige Erschleichung eines Urteils“ im Ausland zum Schadensersatz verpflichten kann. Die Entscheidung kann so verstanden werden: Wer im Ausland Gerichte manipuliert, um dort ein Urteil zu erlangen und damit ein deutsches Unternehmen zu schädigen, verstößt gegen deutsches Recht und kann in Deutschland verklagt werden.

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