Der wissenschaftliche Springer-Verlag hat gegen die kurz vor der Leipziger Messe vom deGruyter-Verlag erwirkte Einstweilige Verfügung [mehr…] wegen der Werbung für das neue Springer Lexikon Medizin Einspruch beim Kammergericht Berlin eingelegt.
Springer betont in dem Widerspruch, dass dieser nach „sorgfältiger Prüfung der ihm zur Last gelegten Vorwürfe“ verfasst wurde. Der Verlag ist sich weiterhin sicher, dass die beanstandeten Werbesaussagen nicht wettbewerbswidrig sind.
Der Verkauf des Lexikons durch den Buchhandel ist von der juristischen Auseinandersetzung nicht betroffen, da diese sich lediglich auf einzelne Passagen in den Werbefoldern bezieht.
Gemeinschaftsstand der Ratgeber- und Reiseverlage in Frankfurt: Positive Bilanz mit Ausbaupotenzial
Erstmals hatten sich mehrere Ratgeber- und Reiseverlage auf der Frankfurter Buchmesse in Halle 5 zu einem Gemeinschaftsstand zusammengeschlossen, der von Verlagsberater Christoph Ostermann organisiert wurde. Wie kam das neue Konzept