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Urteil zu Schwaben-Sumpf erst Ende April

Wie wir gerade erfahren, wird die Urteilsverkündung um den Schadensersatz-Prozess gegen den KBV-Verlag [mehr…] erst am 29.4. sein.

Der Verleger Ralf Kramp aber ist sich sicher, „dass der Prozess für uns gewonnen wurde“. Das Gericht habe bislang nur durchblicken lassen, dass „keine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung“ stattgefunden habe. Kramp: „Und darum ging’s ja bei der Klage. Unser Rechtsanwalt ist sich sicher, dass die Klage abgewiesen wird.“ Auffällig war wohl, dass der Kläger (der 80jähriger Ex-Bürgermeister von Esslingen) nicht auf Unterlassung, sondern nur auf 30.000,- Schmerzensgeld geklagt hatte.

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