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Buchhandlungen und Bibliotheken können bis zum 24. Januar Kinder- und Jugendbuchautor*innen vorschlagen

Welche*r Autor*in erzählt besonders lebendig und begeistert Kinder für Bücher und Geschichten? Die Interessengruppe (IG) Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels vergibt den Preis für den oder die beste Vorleser*in unter den Kinder- und Jugendbuchautor*innen. Buchhandlungen und Bibliotheken können bis zum 24. Januar 2021 ihre Empfehlungen für Autor*innen einsenden. Die Interessengruppe (IG) Leseförderung des Börsenvereins kürt den oder die „Lesekünstler*in des Jahres“ am 28. Mai 2021 auf der Leipziger Buchmesse. Alle teilnehmenden Buchhandlungen haben die Chance, eine Preisträger*innen-Lesung zu gewinnen. Bibliotheken können ein Buchpaket gewinnen.

Die IG Leseförderung wählt als unabhängige Jury aus allen Einsendungen den oder die „Lesekünstler*in“. Bei der Preisverleihung auf der Leipziger Buchmesse lost der oder die Gewinner*in eine Buchhandlung für die Lesung aus. Die Reise- und Honorarkosten für die Veranstaltung übernimmt der Verlag des oder der Autor*in. Auch die Bibliothek, die das Buchpaket gewinnt, wird auf der Messe bekannt gegeben.

Buchhandlungen und Bibliotheken können Vorschläge über das Anmeldeformular per Brief, E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse einreichen. Einsendeschluss ist der 24. Januar 2021. Eine Übersicht mit Informationen zum Wettbewerb und einer Liste aller Preisträger*innen ist online abrufbar.

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