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Fernverkauf: Dem Käufer sind die Hinsendekosten zu erstatten

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass dem Verbraucher im Falle eines Widerrufs bei Fernabsatzgeschäften auch die Kosten des Hinversands zu erstatten sind, meldet das Portal www.versandbuchhaendler.de. Ein EuGH-Urteil vom 15. April bestätigt die deutsche Rechtsprechung.

Der Verbraucher ist insoweit bei einem Widerruf so zu stellen, wie er ohne Vertragsschluss stünde. Für deutsche Versandbuchhändler ändert sich indes nichts: Die deutsche Rechtsprechung ist schon bislang davon ausgegangen, dass der Händler auch die Hinsendekosten erstatten muss.

(EugH, Urteil vom 15.04.2010 – C-511/08)

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