Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass dem Verbraucher im Falle eines Widerrufs bei Fernabsatzgeschäften auch die Kosten des Hinversands zu erstatten sind, meldet das Portal www.versandbuchhaendler.de. Ein EuGH-Urteil vom 15. April bestätigt die deutsche Rechtsprechung.
Der Verbraucher ist insoweit bei einem Widerruf so zu stellen, wie er ohne Vertragsschluss stünde. Für deutsche Versandbuchhändler ändert sich indes nichts: Die deutsche Rechtsprechung ist schon bislang davon ausgegangen, dass der Händler auch die Hinsendekosten erstatten muss.
(EugH, Urteil vom 15.04.2010 – C-511/08)