Die Schweizer Wettbewerbskommission hat die nationale Buchpreisbindung als „unzulässige Wettbewerbsabrede“ eingestuft. Da der Schweizerische Buchhändler- und Verlegerverband gegen den Entscheid mit aufschiebender Wirkung Klage erhebt, ist die Preisbindung, so der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, in der Schweiz noch nicht aufgehoben. Börsenvereins-Vorsteher Roland Ulmer rechnet überdies mit einer Entscheidung der Schweizer Regierung zugunsten einer Beibehaltung der nationalen Buchpreisbindung. Auf die Preisbindung in Deutschland und österreich habe der Schweizer Entscheid keinen Einfluss.
Nachfolge für die Buchhandlung Seite an Seite in Sendenhorst-Aldersloh gefunden
Die Buchhandlung Seite an Seite im Ortsteil Aldersloh von Sendenhorst ist unter neuer Führung in die Zukunft gestartet. Die kleine Buchhandlung im Wohngebiet, das zur Einflugschneise von Münster gehört, wurde