Die Schweizer Wettbewerbskommission hat die nationale Buchpreisbindung als „unzulässige Wettbewerbsabrede“ eingestuft. Da der Schweizerische Buchhändler- und Verlegerverband gegen den Entscheid mit aufschiebender Wirkung Klage erhebt, ist die Preisbindung, so der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, in der Schweiz noch nicht aufgehoben. Börsenvereins-Vorsteher Roland Ulmer rechnet überdies mit einer Entscheidung der Schweizer Regierung zugunsten einer Beibehaltung der nationalen Buchpreisbindung. Auf die Preisbindung in Deutschland und österreich habe der Schweizer Entscheid keinen Einfluss.
Das Homberger Erzählfestival punktet mit kreativen Literaturformaten
In Homberg (Ohm) im hessischen Vogelsbergkreis wird sich am ersten Septemberwochenende zum zweiten Mal nach drei Jahren alles um Geschichten drehen. Vom 4. bis zum 6. September 2026 geht das Homberger