Karstadt Quelle darf von seinen Lieferanten keinen Zwangsrabatt verlangen – das wäre ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Damit hat das Landgericht Essen in der vergangenen Woche die einstweilige Verfügung bestätigt, die der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) gegen Karstadt Quelle erwirkt hatte.
Aus der Verlagsgruppe Oetinger wird das Medienhaus Oetinger
Im 80. Jubiläumsjahr vollzieht das Hamburger Unternehmen Oetinger den nächsten Schritt — mit neuem Namen und überarbeiteter Corporate Identity. Mit dem neuen Namen „Medienhaus Oetinger“ statt „Verlagsgruppe Oetinger“ soll die