AG Publikumsverlage: Deutsche Verleger fordern Korrektur des Urhebervertragsrechts/ Vorstand: Übersetzungen werden unkalkulierbares Risiko

Die deutschen Verleger fordern in einer gemeinsamen Resolution eine Korrektur des 2002 reformierten Urhebervertragsrechts. “Ohne eine rasche Korrektur dieser Novelle wird die Literaturlandschaft verarmen”, betonte der Vorsitzende Dr. Joachim Unseld heute in München vor mehr als 200 Verlegern auf der Jahrestagung der

Dr. Joachim Unseld

Arbeitsgemeinschaft Publikumsverlage im Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Die Zahl der von den Literaturverlagen geplanten Übersetzungen werde erheblich abnehmen. Dadurch gerate ein einzigartiger Austausch mit fremden Kulturen und Literaturen in Gefahr, der die deutsche Buchhandelslandschaft bislang auszeichne. “Fatale Aussichten, wenn in Deutschland weniger übersetzt wird, während die Welt sich globalisierend immer weiter aufeinander zu bewegt”, sagte Unseld.

Er kritisierte die jüngsten Entscheidungen verschiedener Landgerichte zur ,angemessenen Vergütung‘ von Übersetzern. Die vorgeschriebene Höhe der Honorare und die Möglichkeit der Nachforderung mache das Verlegen fremdsprachiger Literatur in deutscher Sprache zum unkalkulierbaren Risiko, so Unseld. Hintergrund dieser Entwicklung ist das seit 2002 geltende Urheberrechtsgesetz, in dem die Vergütung der Übersetzer mehrdeutig geregelt ist. Aus diesem Grund wurden im Herbst 2005 erste Fälle vor Gericht verhandelt.

In ihrer Resolution betonen die deutschen Publikumsverlage, die aktuellen Urteile zeigten, dass die Frage der “angemessenen Vergütung” von Gerichten nicht in sachgerechter und wirtschaftlich tragbarer Weise beantwortet werden könne. Die branchenübliche Honorierung hauptberuflicher Übersetzer entspreche mindestens dem durchschnittlichen Verdienst von Verlagsmitarbeitern und sei angemessen und redlich. “Ohne eine rasche Korrektur dieser Novelle drohen erhebliche Verluste von Arbeitsplätzen in den Buchverlagen, wesentliche Erwerbseinbußen der Übersetzer und eine Verarmung der deutschen Literaturlandschaft”, heißt es in der Resolution. “Die deutschen Buchverlage fordern Bundesregierung und Bundestag dazu auf, die Auswirkungen des neuen Urhebervertragsrechts zur Kenntnis zu nehmen, zu überprüfen und die erforderlichen Korrekturen zu veranlassen.”

Diskutiert wurden auf der Jahresversammlung zudem die kulturelle Dimension des Buchhandels und die Frage nach der Zukunft für den unabhängigen Buchhandel. Nur eine vielfältige Buchhandelslandschaft gewährleiste auch ein breit gefächertes Literaturangebot, so der Tenor. Der Journalist Uwe Wittstock beendete die Tagung mit einem Vortrag zum Thema “Kunstfreiheit versus Persönlichkeitsrecht”. Aktueller Anlass ist das gerichtliche Veröffentlichungsverbot für den Roman “Esra” von Maxim Biller und die Verfassungsklage gegen dieses Urteil durch Maxim Billers Verlag Kiepenheuer und Witsch, der in dem Verbot eine generelle Einschränkung der künstlerischen Freiheitsrechte für literarische Autoren sieht. Am Vortag hatte der Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU) in seinem Gastvortrag zu den Vertretern der Publikumsverlage über “Herausforderungen an das neue Urheberrecht” gesprochen.
(siehe auch Interview mit Reimer Ochs [mehr…]

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