Warum Titelschutzanzeigen?

Kaum eine Woche, in der nicht Meldungen über Rechtsstreitigkeiten um Titelfragen Schlagzeilen machen. Schnelle und zuverlässige Antworten auf Titelfragen werden also für Verlage und ihre Mitarbeiter immer wichtiger. Hier hilft ab sofort die schnelle, effektive und preiswerte BuchMarkt-Titelschutzanzeige.
Zum rechtlichen Hintergrund:

Nach dem Markengesetz werden Buchtitel bekanntlich ebenso stark wie Rechtsmarken (früher: Warenzeichen) geschützt. Berechtigte Marken- oder Titelinhaber dürfen anderen, die unbefugt verwechslungsfähige Marken oder Titel nutzen, den Gebrauch verbieten und für die bis dahin erfolgte Nutzung Schadensersatz verlangen.

Rechtsmarken wie z.B. BOSS oder SHELL werden dadurch wirksam begründet, dass sie unter nicht geringem und in jedem Einzelfall 300 € teuren Verwaltungsaufwand ins Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen werden und die Eintragung veröffentlicht wird, ohne dass es während der nachfolgenden drei Monate zu einem Widerspruch kommt.

Ein ähnlich offizielles Register für Buchtitel aber existiert nicht. Hier begründet nur die erfolgte Buchveröffentlichung neuer und origineller Titel den Schutz nach dem Markengesetz. Dadurch fehlt den Verlagen aber gerade in der Phase vor Buchveröffentlichung Rechtssicherheit, weil man vor Veröffentlichung eines Buchs trotz vorheriger Abfrage der Verlagsankündigungen des VLB oder anderer Verzeichnisse nie sicher sein kann, dass es nicht bereits einen prioritätsälteren und verwechslungsfähigen Titel gibt, der sozusagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit erschienen ist oder angekündigt wurde.

Eine Möglichkeit, größere Sicherheit in Titelfragen zu erreichen, bieten Titelschutzanzeigen in Branchenblättern. Hierbei handelt es sich gerade nicht um ein Formerfordernis für einen wirksamen Titelschutz, auch bedeutet das Fehlen eines Widerspruchs aus der Branche nach einer Titelschutzanzeige nicht, dass der Titel bedenkenlos benutzt werden kann. Derartige Parallelen zu Rechtsmarken gibt es nicht. Eine solche Anzeige hilft aber, den Titelschutz schon vor den Zeitpunkt der Buchveröffentlichung zu legen. Dann kann bereits mit dem Buchtitel geworben werden, er kann in den Vorschauen verwendet werden.

Voraussetzung für diese Vorverlegung des Schutzes nach dem Markengesetz auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Titelschutzanzeige ist, dass die tatsächliche Buchveröffentlichung nicht später als sechs Monate nach der Titelschutzanzeige erfolgt, da dies üblicherweise die Zeit zwischen Buchidee und Buchveröffentlichung ist und für eine längere Vorverlegung kein Rechtschutzbedürfnis bestehen soll. Wenn also innerhalb von sechs Monaten nach einer Titelschutzanzeige ein Titel Gegenstand einer Buchveröffentlichung ist, wurde der Titelschutz schon mit der Anzeige und nicht erst mit der Veröffentlichung begründet. Länger als sechs Monate sollte aber nicht nach einer Titelschutzanzeige zugewartet werden, da der Schutz dann wieder erlischt.