Bochumer Rechtsanwaltsbüro schickt Abmahnungen serienweise II / Rechtstipp

Gestern berichteten wir über die Serien-Abmahnungen einer Bochumer Anwaltskanzlei, weil auf der Homepage der Abgemahnten Namen der Geschäftsführer, Handelsregistereintragungen u. dgl. nicht genannt werden. Die Rechtsabteilung des Börsenvereins empfiehlt den Unternehmen, die ein solches Schreiben erhalten haben, den geforderten Betrag nicht zu begleichen. Der zugrundegelegte Streitwert ist in vergleichbaren Fällen deutlich niedriger. Angesichts der Vielzahl von – offenbar serienmäßig – Abgemahnten spricht außerdem alles für einen Missbrauch des Wettbewerbsrechts. [mehr…]

Tipp noch (nicht gesichert im Moment allerdings): Unseres Wissens muss man ggf. nicht zweimal für die gleiche Sache bezahlen… Der Rechnungssteller muss u.E, nachweisen, dass Ihre Aussage, Sie haben schon gezahlt, richtig ist.

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