Dr. Martin Hartauer: „Die Gelangensbestätigung braucht kein Mensch“

Seit 1.10. sollen Sie gelten, die neuen Vorschriften zur Gelangensbestätigung, und schon jetzt steht fest: Die braucht kein Mensch! Ein deutscher Sonderweg, der auch im europäischen Raum keine Anhänger findet, und das will im harmonisierten Umsatzsteuerrecht schon etwas heißen. Immerhin der deutsche Versuch, einen Beitrag zur Umsatzsteuerhinterziehung zu leisten.

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