Finanzamt darf jetzt verbindliche Steuerbeurteilungen erteilen, das kostet aber

Wie so häufig, wenn die Bundesregierung eine Gesetz macht: Einer guten Nachricht folgen viele Schlechte in der Umsetzung.

Die gute Nachricht für Unternehmer: Finanzbehörden können auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf erhebliche steuerliche Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht, ist jetzt auf Haufe-Online nachzulesen.

Die erste schlechte: Es ist eine Kann-Regelung (Blümchen mitbringen?)

Die zweite schlechte: Die Auskunft ist gebührenpflichtig

„Vor diesem Hintergrund ist Eile geboten: Anträge auf verbindliche Auskunft sollten unverzüglich bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Zuständig ist immer das Finanzamt, das bei der Realisierung des dem Antrag zugrunde liegenden Sachverhalts zuständig würde“, so Haufe.

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