Kindersoftware- und Edutainmentverlage fordern Nachbesserung des Jugendschutzgesetzes

Mit dieser Erklärung haben sich heute die Verlage United Soft Media Verlag GmbH (USM), Terzio Möllers & Bellinghausen Verlag GmbH, HEUREKA-Klett Softwareverlag, Tivola Verlag GmbH und Cornelsen Verlag GmbH & Co. oHG an die Öffentlichkeit gewandt:

Am 1. April 2003 ist die Neufassung des Jugendschutzgesetzes in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist, Kinder und Jugendliche künftig besser vor Gewaltdarstellungen im Internet und bei Computerspielen zu schützen. Die Durchführungsbestimmun-gen, die mit erheblichen Kosten verbunden sind, treffen aber auch die Verlage, die sich schon seit Jahren für hochwertige und altersgerechte Software einsetzen.

Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Das neue Gesetz stellt Computerspiele a priori unter Verdacht und fordert, dass prinzipiell alle Computerspiele von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zu prüfen sind. Auch PC-Spiele, die sich an Kinder bis zu 12 Jahren richten und sicherlich keine Gewaltdarstellungen enthalten.

Eine Kennzeichnung durch die USK ist mit hohen Kosten für die einzelnen Verlage verbunden, insbesondere weil auch rückwirkend alle Spiele eine Freigabe durch die USK benötigen und es keine Befreiung bzw. Ermäßigung für Reihentitel gibt. Dass Kindersoftware- und Edutainmentverlage mit klassischen Games Publishern auf eine Stufe gestellt werden, geht unserer Auffassung nach an der Zielrichtung des Gesetzes vorbei.

Als Hersteller von Kinder-, Lern- und Edutainmentsoftware fordern wir daher eine Nachbesserung des Jugendschutzgesetzes. Eine differenzierte Betrachtung von Computerspielen muss erfolgen, damit nicht unnötige Kosten auf die Hersteller zukommen und die Edutainmentbranche nachhaltig geschädigt wird.

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