LG Berlin gibt Eilantrag für Suhrkamp-Insolvenzplan statt

Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 20. Oktober 2014 dem Eilantrag des Suhrkamp-Verlags – gerichtet auf die Bestätigung des Insolvenzplans – stattgegeben und entschieden, teilt der Verlag mit.

Die sofortige Beschwerde der Medienholding von Hans Barlach gegen die Bestätigung des Insolvenzplans wird auf Kosten der Medienholding zurückgewiesen; und die Medienholding trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor dem BGH.

Eine weitere Rechtsbeschwerde der Medienholding ist nicht mehr möglich.

Mit dieser Entscheidung des Landgerichts Berlin ist nun der Weg zur Umsetzung des Insolvenzplans frei. Im Anschluss an den Beschluss des Landgerichts Berlin kann nun das Insolvenzgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren aufheben und der Wandel der Rechtsform des Verlags von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft vollzogen werden. Der Verlag geht davon aus, dass die Umsetzung der wesentlichen Maßnahmen des Insolvenzplans im Laufe des 1. Quartals 2015 abgeschlossen sein wird und trifft derzeit die entsprechenden Vorbereitungen.

Damit kann der Verlag von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Der Mitgesellschafter Hans Barlach verliert weitreichende Mitspracherechte.

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert