Maxim Biller: „Esra“ – Verlag Kiepenheuer & Witsch legt Widerspruch ein gegen einstweilige Verfügung

Am 13. März dieses Jahres hat das Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen den Roman „Esra“ von Maxim Biller erlassen, weil zwei Klägerinnen behaupten, sich in der Romanhandlung wiederzuerkennen und darin einen Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte sehen.

Dazu Verlagsleiter Helge Malchow:

„Der Verlag Kiepenheuer & Witsch bedauert dies, hat aber gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt, weil es sich bei „Esra“ um ein Werk der Literatur handelt, das durch die in der Verfassung garantierte Kunstfreiheit geschützt ist.
Der Schriftsteller Maxim Biller hat, wie zahlreiche literarische Autoren vor ihm, für seinen Roman auch auf Erfahrungen und Ereignisse aus dem realen Leben zurückgegriffen, aber ein genuines Werk der literarischen Phantasie geschaffen, das keinerlei außerliterarische Absichten verfolgt. Ein Verbot des Romans wäre ein Angriff auf die Freiheit der Kunst, der jede freie künstlerische Arbeit bedrohen würde. Die Verhandlung über den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung findet am 23. April 2003 vor dem Landgericht München I statt.“

Helge Malchow
Verlag Kiepenheuer & Witsch
Köln, den 8. April 2003

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