SBVV und Gewerkschaft Comedia einigen sich auf höhere Mindestlöhne

Die Verhandlungsdelegationen des Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verbandes (SBVV) sowie der Mediengewerkschaft comedia einigten sich am vergangenen Freitag, die Mindestgehälter für Buchhändlerinnen und Buchhändler ab dem 1. Januar 2008 zu erhöhen. Das hat der Verband jetzt bekannt gegeben und ergänzt: „Dies ist ein klares Signal, dass der SBVV an die Zukunft des Buchhandels mit kompetenten und gut ausgebildeten Buchhänd­lerinnen und Buchhändlern glaubt. “

Die Mindestlöhne für das erste Jahr nach der Berufslehre erhöhen sich um Fr. 70 auf Fr. 3’670 (+ 1.94 Prozent). Im vierten Praxisjahr erhalten die BuchhändlerInnen neu mindestens Fr. 4’000 statt Fr. 3’900 (+ 2.56 Prozent). Das Mindestgehalt für nicht buchhändlerisch Ausgebildete beträgt neu Fr. 3’450 (+ 1.47 Prozent, + Fr. 50). Zudem wird bei Löhnen bis Fr. 4’500 die Teuerung von 0.7 Prozent (September 2007) ausgeglichen. Der SBVV empfiehlt seinen Mitgliedern, darüber hinaus auch alle andern Löhne der Teuerung anzupassen.

Eine generelle Lohnerhöhung, wie sie die comedia gefordert hatte, lehnte der SBVV aufgrund der un­sicheren Zukunft des Schweizer Buchhandels ab. Begründung: „Seit der Bundesrat die Preisbindung am 2. Mai 2007 aufgehoben hat ist zu beobachten, dass der Bestsellermarkt zunehmend abwandert – auch in branchenfremde Kanäle. Der ökonomische Druck auf Buchhandlungen, insbesondere kleinere und mittlere, nimmt weiter zu. Die gute Konjunktur kann die strukturellen Probleme des Marktes im Moment noch abfedern. Der SBVV wird genau beobachten, wie sich die Marktsituation entwickelt und auf politischer Ebene für ein Buchpreisbindungsgesetz kämpfen. Die Buchpreisbindung ist das einfachste, praktikabelste und unschlagbar günstigste Instrument zur Literaturförderung, welches die kulturelle Vielfalt im Buchmarkt Schweiz und darin die Buchhandlungen als „geistige Tankstellen“ bewahren hilft.“

Rund 1’500 der rund 2’300 Buchhandelsangestellten der Deutschschweiz arbeiten in einer Mitgliedsfirma des SBVV und unterstehen dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Nicht Mitglieder des Verbands übernehmen mehrheitlich die Mindestlöhne des GAV, so dass der Lohnabschluss für die gesamte Branche massgebend ist.

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