Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 8. August 2006 (Az: 33 O 20378/05) dem Autorenhaus Verlag im Hauptsacheverfahren wegen eines kritischen Artikels über Zuschussverlage im „Deutschen Jahrbuch für Autoren 2005/2006“ Recht gegeben, meldet das Unternehmen.
Hier der Wortlaut der Presseerklärung:
(Wir veröffentlichen diese Presseerklärung allein unserer Chronistenpflicht folgend, also ohne Anerkennung irgendeiner Rechtspflicht und ohne Zueigenmachung des Inhalts. Dieser Zusatz erfolgt als Präventivmaßnahme, da wir mit einem der nachfolgenden Unternehmen nicht schon wieder in Rechtsstreit geraten wollen.)
„Geklagt hatte der Bund deutscher Schriftsteller (nicht zu verwechseln mit dem Verband deutscher Schriftsteller in der ver.di). Der Kleinverein war bereits 2005 im Eilverfahren gegen den Autorenhaus Verlag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gescheitert und hatte daraufhin beim Landgericht München Klage eingereicht. Autorenhaus Verlag wurde in diesen Rechtsstreiten durch RA Dr. Jan Bernd Nordemann, Boehmert & Boehmert, Berlin, vertreten. Das Münchener Landgericht war nun der Entscheidung des OLG Stuttgart vom September 2005 gefolgt und hat die Klage in vollem Umfang abgewiesen. Die Kosten wurden der Klägerin auferlegt. Rechtsmittel können noch eingelegt werden.
In dem redaktionellen Beitrag im „Jahrbuch für Autoren“ sind Verbindungen im Internet u.a. zwischen der Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe, Brentano Ges. Frankfurt m.b.H., der dubiosen World Writers Association WWA, London, und dem Bund deutscher Schriftsteller BDS, Dietzenbach, dargestellt.
In der Urteilsbegründung macht die Kammer deutlich, dass das Wettbewerbsrecht keine Anwendung finden kann, da es sich um eine redaktionelle Veröffentlichung handele und im Übrigen nichts Falsches behauptet werde. Weiter heißt es: ‚Im Gegenteil können sich die Beklagten nicht nur allgemein auf die Meinungsfreiheit i.S. Art. 5 I 1 GG, sondern aufgrund des satirischen und künstlerischen Charakters des Beitrags auch auf die Kunstfreiheit gemäß Art. 5 III 1 GG berufen. Dies ergibt sich aus den in dem Beitrag vorzufindenden Wortspielen (weltweites Netz – Internet, ‚franke Freunde’), und intelligenten Anspielungen/Assoziationen (‚so ganz ist Hänsel nicht im Wald verschwunden’, Wahl der Überschrift unter Bezugnahme auf das Werk von Herrn Hänsel-Hohenhausen)’.
Seit Erscheinen des „Jahrbuchs für Autoren 2005/2006“ werden Manfred Plinke, Gerhild Tieger und der Autorenhaus Verlag mit Abmahnungen, Einstweiligen Verfügungen, Klagen, und Bestrafungsanträgen überzogen. Daran sind u.a. beteiligt:
1. Bund deutscher Schriftsteller (BDS), 63128 Dietzenbach (Präsidentin REFA-Geschäftsführerin a.D. Renate Stahl, Saarbrücken, Vizepräsident Steuerberater Peter Pohl, Saarbrücken)
2. Eine dubiose World Writers Association (WWA), London, an derselben Adresse wie die Citrus Tree Productions Ltd. In einer Werbung der Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe aus dem Jahr 2005 heißt es, dass u.a. die Citrus Tree Production Ltd. von der Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe „beherrscht“ wird.
3. Chico Francesco, Geschäftsführer der Citrus Tree Productions Ltd., Domaininhaber der deutschsprachigen Diffamierungsplattform www.literaturverbrechen.org. und, laut Auskunft von 2002 für die WWA an derselben Adresse tätig.
4. Rechtsanwalt Franz Frank, St. Wendel, auch anzutreffen an Messeständen der Frankfurter Verlagsgruppe in Leipzig und Frankfurt
5. Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe, Frankfurt und Offenbach, (Alleinvorstand Dr. Uwe Frank)
6. Frankfurter Literaturverlag GmbH, Fouque u.a. (GF Dr. Uwe Frank)
7. Brentano Gesellschaft Frankfurt m.b.H. Frankfurt (GF Dr. Uwe Frank), die, laut Firmendarstellung, seit 1998 „zur Unternehmensgruppe zählt“ (Stand 2005).
8. Dr. Markus Hänsel-Hohenhausen, Zuschussverlagsgründer und Kapitaleigner u.a. der Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe und der Brentano Ges. Frankfurt m.b.H. (Stand HR Anfang 2006).
Oft werden diese Firmen, Vereine und Personen durch Rechtsanwalt Franz Frank, Frank, Bolz & Stock, St. Wendel, vertreten; er ist Ex-Vorstand und Aufsichtsrat des Zuschusskonzerns Frankfurter Verlagsgruppe und hat auch den Bund deutscher Schriftsteller vertreten und beraten. Der Bruder von RA Franz Frank, Herr Dr. Uwe Frank (Chemiker, Luxemburg), ist Alleinvorstand der Frankfurter Verlagsgruppe und Geschäftsführer weiterer Firmen (HR-Stand Anfang 2006). Er hat wiederholt – angeblich versehentlich – schriftliche Prozessvollmacht auch für den Bund Deutscher Schriftsteller erteilt.“