150 “herausragende künstlerische Ideen oder Entwürfe für Vorhaben, die sich mit diesem Themenkomplex auseinandersetzen”, sollen mit jeweils 4.000 Euro gefördert werden. Diese Ideen können in einer Präsentation oder Dokumentation münden – müssen es aber nicht. Die Ausschreibung richtet sich an freischaffende, professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die sich weder in einem Ausbildungsverhältnis befinden, noch an einer Hochschule immatrikuliert sind. Unterstützt werden Ideen oder Entwürfe, die den Förderbereichen der Kunststiftung – Literatur, Musik, Performing Arts, Visuelle Kunst – entsprechen. Damit sollen die kulturelle Vielfalt in NRW und die Entwicklung von Ideen für eine Zeitenwende befördert werden.
Dr. Andrea Firmenich, Generalsekretärin der Kunststiftung NRW, führt die Intention des Sonderfonds aus:„Corona hat die Welt ausgebremst, ihr den Atem geraubt. Sie hat Menschen weltweit einschneidende Begrenzungen auferlegt – körperliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche –, deren Folgen bis auf Weiteres nicht absehbar sind.“ Und weiter: „Aber wie wird die Post-Corona-Zeit aussehen? Was geschieht, wenn die Welt wieder Atem schöpft? Kann aus diesem Schock ein radikales Umdenken, basierend auf Vernunft, Solidarität und ökologischem Verantwortungsbewusstsein, entstehen? Diese Fragen treiben Menschen jetzt weltweit in Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Kultur um – wie denken Künstlerinnen und Künstler darüber? Genau das wollen wir wissen – und gleichzeitig auf die aktuelle Ausnahmesituation reagieren. Denn kurzfristige Unterstützung ist aktuell so wichtig für unsere Szenen.“
Die Bewerbungsbedingungen:
Künstlerinnen und Künstler können das Kurzkonzept ihrer Ideen bis zum 5. Juni 2020 bei der Kunststiftung NRW ausschließlich online einreichen (Formular auf der Website abrufbar). Die Kunststiftung NRW entscheidet gemeinsam mit einer Fachjury aus den verschiedenen Sparten über die zeitnahe Vergabe von jeweils 4.000 Euro. Die Idee muss nicht explizit produktionsgebunden sein. Sollte daraus jedoch ein realisierbares Projekt erarbeitet werden können, kann dieses zu einer der regulären Fristen erneut bei der Kunststiftung NRW zur Prüfung für eine Förderung eingereicht werden.
Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen unter www.kunststiftungnrw.de