Verlage Carlsen-EV: Harry Potter darf nicht ins Internet

„Der Hamburger Carlsen Verlag hat am 22.8.2000 beim Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es einem Berliner Unternehmer verbietet, den vierten Band der Harry Potter-Reihe im Internet auf deutsch anzubieten, da es gegen das Urheberrecht verstößt. Der Veranstalter hatte dazu aufgerufen, das Buch zu übersetzen und damit an einem Wettbewerb teilzunehmen; die übersetzten Teile der englischen Ausgabe Harry Potter and the Goblet of Fire (auf deutsch am 14.Oktober bei Carlsen) wurden ins Internet gestellt und konnten kostenlos heruntergeladen werden. Carlsen teilt mit, dass man die Urheberrechte der AutorinJoanne K. Rowling auf deren ausdrücklichen Wunsch auch künftig energisch wahren werde.“

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