Auszeichnungen Die nächste Chance: Bewerbungsfrist für den Deutschen Buchhandlungspreis startet am 24. März

Auch in diesem Jahr würdigt Kulturstaatsministerin Monika Grütters inhabergeführte Buchhandlungen mit dem Deutschen Buchhandlungspreis. Die Bewerbungsfrist startet am 24. März. Erstmals werden in diesem Jahr auch inhabergeführte Buchhandlungen ausgezeichnet, deren durchschnittlicher Umsatz in den letzten drei Jahren über einer Million Euro lag.

Bewerben können sich Buchhandlungen, „die sich durch ein breitgefächertes literarisches Sortiment kleinerer und unabhängiger Verlage oder innovative Geschäftsmodelle auszeichnen, die sich um ein regelmäßiges kulturelles Veranstaltungsprogramm sowie besondere Lese- und Literaturförderung für Kinder und Jugendliche verdient machen“, teilte das Bundespresseamt heute in Berlin mit.

Die Auszeichnung wird in drei Kategorien an bis zu 108 Buchhandlungen verliehen, deren Umsatz in den letzten drei Jahren unter eine Million Euro lag. Die Gewinner können sich über Gütesiegel verbunden mit Prämien in Höhe von jeweils 25.000 Euro, 15.000 Euro und 7.000 Euro freuen.

Inhabergeführte Buchhandlungen, deren durchschnittlicher Umsatz in den letzten drei Jahren über einer Million Euro lag, werden mit einem undotierten Gütesiegel ausgezeichnet.

Unabhängige und inhabergeführte Buchhandlungen können sich in der Zeit vom 24. März bis zum 31. Mai über ein elektronisches Portal auf der Website www.deutscher-buchhandlungspreis.de bewerben. Auch Buchhandlungen, die bereits mit dem Deutschen Buchhandlungspreis 2015 ausgezeichnet wurden, können mit gleichen Chancen wieder an der Ausschreibung teilnehmen. Die feierliche Preisverleihung soll im Herbst dieses Jahres stattfinden.

Die Preisträger werden Kulturstaatsministerin Grütters von einer unabhängigen Jury vorgeschlagen. Ihr gehören Vertreterinnen und Vertreter aus dem Verlagswesen, der Medien, der Kurt Wolff Stiftung, des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e. V. sowie Schriftsteller und unabhängige Literaturexperten an.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte: „Das Angebot an gedruckten und elektronischen Büchern ist überwältigend. Mehr denn je braucht es daher belesene Buchhändlerinnen und Buchhändler, die Orientierung geben können. In ihren Buchhandlungen schaffen sie literarische Räume der Ruhe, bringen Autoren und Leser ins Gespräch und machen Jung und Alt Lust aufs Lesen. Darüber hinaus gehören sie zu den Garanten der Vielfalt unserer Verlagslandschaft. Es sind vor allem die kleinen inhabergeführten Buchhandlungen vor Ort, die uns Werke abseits der Bestsellerlisten nahe bringen. Für den Erhalt des Kulturgutes Buch sind inhabergeführte Buchhandlungen als geistige Tankstellen unserer Nation unverzichtbar. Im vergangenen Jahr habe ich deshalb erstmals 108 Buchhandlungen mit dem Deutschen Buchhandlungspreis ausgezeichnet.“

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