„Eine der ältesten Marktregulierungen in Deutschland gerät unter Beschuss“. Das meldet jedenfalls die WirtschaftsWoche in ihrer kommenden Ausgabe. Laut Infos des Blattes „arbeitet die Monopolkommission derzeit an einem Sondergutachten zur 1888 eingeführten Buchpreisbindung“. Trend der Monopolkommission: Es sei „nicht Aufgabe des Staates, eine bestimmte Vertriebsform zu schützen“, den Schutz des Kulturguts Buch „könnten auch Bibliotheken übernehmen“. Das Gutachten soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.
Die Initialzündung für das Gutachten der Monopolkommission war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente. Der EuGH hatte die Regel im vergangenen Jahr gekippt, da sie Versandapotheken im EU-Ausland benachteilige und den freien Warenverkehr in der EU behindere.