Wird einem Handelsvertreter ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt, weil er mit 0,62 Promille ein Fahrzeug geführt hat, so liegt es alleine im Ermessen des Richters, wenn unter Verdreifachung des Bußgeldes das Regelfahrverbot wieder aufgehoben wird, berichtet jetzt ChannelPartner aus seinen Online-Seiten.
Bücher und Autor:innen in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung
Um diese Buchgeschichten geht es im Feuilleton der kommenden „FAS“: