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Bundesregierung: Kein Verbesserungsbedarf im Urhebervertragsrecht? VdÜ-Vorsitzender Schmidt-Henkel widerspricht

Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke am Deutschen Bundestag zum Urheberrecht beantwortet. Die Bundesregierung, so geht aus dieser Antwort hervor, hält es derzeit nicht für notwendig, den Urhebern weitere Unterstützung in Sachen angemessener Vergütung zukommen zu lassen. Auf angemessene Vergütung klagen könne jeder Einzelne.

Was das allerdings für Kreative bedeutet, die von ihren Auftraggebern abhängig sind, scheint die Bundesregierung nicht zu interessieren, mutmaßt Hinrich Schmidt-Henkel, 1. Vorsitzender des Verbandes der Literaturübersetzer VdÜ: „Die Bundesregierung begibt sich mit ihrer Antwort in den Selbstwiderspruch: Sie sieht, dass die Kreativen nach wie vor weit von einer Verhandlungsparität mit den Auftraggebern entfernt sind. Etwas daran ändern will sie aber nicht. Dabei gibt es durchaus weiterführende Vorschläge und Empfehlungen wie etwa seitens der Enquete-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft. Nötig und möglich wäre z.B. die Möglichkeit der Verbandsklage auch in urheberrechtlichen Belangen und grundlegend eine präzisere Definition der Angemessenheit.“

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