Arbeitgeber dürfen bei BH-Wahl und Fingernagellänge mitbestimmen

Focus Money schreibt es der fünften Jahreszeit zu, dass das Kölner Landesarbeitsgericht nun dieses Urteil zu einigen Fragen der Berufskleidung fällte. Während sie an der Farbe des Nagellacks nichts auszusetzen haben, dürfen laut Urteilsspruch Arbeitgeber an der Farbe des BHs mitbestimmen.

Dass dieses Urteil in der Pressewiderhall findet, war zu erwarten. Die Richter sahen kein Problem darin, dass der Arbeitgeber den Mitarbeitern das „Tragen von BHs, Bustiers bzw. eines Unterhemdes“ vorschrieb. Grund: Damit die darüber getragene Dienstkleidung nicht so schnell abnutze. Und: Vorgeschrieben werden kann, dass die Unterwäsche weiß oder hautfarben sein müsse, damit sie nicht durchscheine. Nach Ansicht des Gerichts ist diese Regel keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts.

Der Beschluss erfolgte nach der Klage des Betriebsrates eines Unternehmens, das an Flughäfen im Auftrag der Bundespolizei Fluggastkontrollen vornimmt, der damit verlor. Auch die Anweisung, Fingernägel in maximaler Länge von 0,5 Zentimeter über der Fingerkuppe zu tragen, sei rechtens. Begründung: Passagiere könnten verletzt werden. Az.: 3 TaBV 15/10

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