E-Books bald auch gedruckten Büchern gleichgestellt / BMWI setzt „deutliches Zeichen für zentrale gesellschaftliche Bedeutung von Büchern“

Gedruckte und elektronische Bücher sollen nach dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) künftig in punkto Preisbindung ausdrücklich gleichgestellt werden. Der Börsenverein begrüßt den Entwurf des BMWI.

Vorsteher Heinrich Riethmüller: „Das ist ein wichtiges Signal für die Verlage und Buchhandlungen in Deutschland in einer Zeit, die vom digitalen Wandel geprägt ist. Und es ist ein Schritt zur Sicherung von Qualität und Vielfalt im zweitgrößten Buchmarkt der Welt. Die gesamte Buchbranche wird dann Rechtssicherheit beim Thema Preisbindung und E-Books haben. Besonders freut uns, dass dies auch für den grenzüberschreitenden Verkauf deutscher Bücher gelten soll. Mein Dank geht ausdrücklich an Bundesminister Sigmar Gabriel, der mit dieser Gesetzesinitiative ein deutliches Zeichen für die zentrale gesellschaftliche Bedeutung von Büchern setzt.“
Das Gesetz zur Buchpreisbindung in Deutschland gibt es bereits seit 2002. Dem Gesetz hatten sämtliche zum damaligen Zeitpunkt im Bundestag vertretenen Parteien zugestimmt.

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