E-Mail hat Beweiskraft vor Gericht

E-Mail-Schriftverkehr zwischen einem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber besitzt in einem Prozess grundsätzlich Beweiskraft. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil entschieden.
Wer näheres über das Arbeitsrecht wissen möchte, kann alles in dem gerade herausgegeben Buch „Von der Einstellung bis zur Kündigung – Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Vorgesetzte“ von Peter Wandscher, Fachanwalt für Arbeitsrecht, nachlesen. Das Buch ist beim VSRW-Verlag erschienen.

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