eBuch eG erstreitet „wegweisendes“ Urteil: VLB wird als Referenzdatenbank gestärkt

Ein wichtiges Urteil für alle Wiederverkäufer hat die eBuch Genossenschaft erstritten: Der im VLB (und bei buchhandel.de) angezeigte Referenzpreis ist in jedem Fall gültig und für alle Buchverkäufer bindend, sogar dann, wenn er fehlerhaft zustande gekommen sein sollte.

Ferner müssen Preisänderungen der VLB-Referenzdatenbank gemeldet bzw. über diese veröffentlicht werden. Und: Ohne eine entsprechende Meldung ist es selbst den Verlagen verboten, einen gebundenen Ladenpreis außer Kraft zu setzen.

Dieses „wegweisende Urteil“ (so eBuch- Vorständin Angelika Siebrands) hat die eBuch eG vor dem Landgericht Dortmund gegen die Textilhandelskette KiK erstritten. KiK hatte zwei unterschiedliche Buchtitel unter dem aktuell angezeigten VLB-Referenzpreis angeboten und verkauft. Die jeweiligen Verlage argumentierten, dass bei einem Buchtitel die Preisbindung bereits aufgehoben war, man nur vergessen habe, dies über die VLB-Referenzdatenbank zu veröffentlichen. Bei dem weiteren Buchtitel sei ein Fehler bei der Eingabe des gebundenen Ladenpreises gemacht und so ein falscher VLB-Referenzpreis veröffentlicht worden. Hierauf hatte sich KiK vor Gericht nachdrücklich berufen.

Peter Ehrlinger. der Anwalt der eBuch, hatte argumentiert, es sei vollkommen irrelevant, ob der angezeigte VLB-Referenzpreis fehlerhaft zustande gekommen sei und wer den Fehler zu verantworten habe, die Buchhändler müssten sich auf die aktuelle Anzeige verlassen können, die Anzeige sei daher in jedem Fall vorrangig bindend – und das Gericht ist jetzt der Auffassung des Berliner Rechtsanwaltes gefolgt.

Das Urteil, das „die Stellung des VLB als Referenzpreisdatenbank erheblich stärkt, ist allerding noch nicht rechtskräftig“, wie Siebrands sagt.

Beim Börsenverein liegt übrigens auch schon lange ein Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt vor, das sich mit der von Amazon eingelegten Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden wegen eines preisbindungswidrig verkauften Kierkegaard-Bandes vor. Der Verband hatte „dazu nichts gemeldet, weil wir noch die Reaktion Amazons abwarten wollten“, wie Claudia Paul, die Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Börsenvereins, sagt. Das ist nicht unwichtig zu wissen, zumal dieses Urteil kein erstinstanzliches mehr ist, sondern ein OLG-Urteil.

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