Erfolg für die eBuch-Genossenschaft: Gutscheinaktion von Sparkassen und bücher.de für preisgebundene Bücher untersagt

Die Buchgenossenschaft eBuch hat dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband und dem Versender bücher.de erfolgreich eine gemeinsame Gutscheinaktion für preisgebundene Bücher untersagt und bücher.de erfolgreich eine Gutschein-Werbeaktion untersagt.

Danach ist es nun verboten, mit einem Aktions Gutschein, der auch für Bücher gilt, unter Einräumung eines Preisrabatts zu werben, wenn dabei nicht eindeutig klargestellt wird, dass der Gutschein nicht für preisgebundene Bücher gilt. Außerdem darf in der Werbung nicht verschwiegen werden, dass der Gutschein nur für weniger als 5 % des Buchsortiments gilt.

Die Deutschen Sparkassen hatten in einer gemeinsamen Aktion mit bücher.de auf den Webseiten aller Deutschen Sparkassen mit einer Gutschein-Rabattaktion („bis zu 30 Euro für Leseratten“) geworben. Für preisgebundene Bücher konnte der Gutschein zwar nicht eingelöst werden. Jedoch fand sich ein entsprechender Hinweis erst am Ende des Online-Gutscheinprospekts („… ausgenommen preisgebundene Bücher“), was die eBuch-Mitglieder für irreführend hielten.

Der die eBuch-Buchhandlungen vertretende Rechtsanwalt Peter Ehrlinger aus Berlin stellte klar, dass nicht nur gegen das sogenannte Transparenzgebot verstoßen worden sei, weil der Ausschluss preisgebundener Bücher kaum erkennbar gewesen sei. Ebenso gravierend und für die mittelständischen Buchhandlungen von grundsätzlicher Bedeutung sei es, dass bereits die Formulierung „ausgenommen preisgebundene Bücher“ in die Irre führe. Denn die Buchpreisbindung sei den Verbrauchern kaum bekannt, so dass sie mit dem Hinweis nichts anfangen könnten. Da aber rund 95 % der im Buchhandel – auch bei bücher.de – angebotenen Bücher preisgebunden seien, werde dem Verbraucher letztlich verschwiegen, dass der Gutschein für nur 5 % des Buchangebots eingelöst werden könne. Dies sei ein gravierender Fall der Irreführung und daher zu verbieten gewesen.

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