Erster Sieg im Prozess um das Buch „Die verbotene Wahrheit“ (Pendo)

Über die juristischen Verfahren um das Pendo-Buch in der Schweiz berichteten wir bereits am 28.01.2002 auf unserer Homepage. Der neueste Stand der Dinge:

Am 22. April 2002 wurde der von Yeslam Binladin gestellte Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb des Buches „Die verbotene Wahrheit“ von Jean-Charles Brisard und Guillaume Dasquié vollständig abgewiesen. Der Antragsteller muss dem Pendo Verlag eine Prozess-Entschädigung in Höhe von sFr. 15’000.- bezahlen.
Aufgrund der einstweiligen Verfügung, die Yeslam Binladin, ein Halbbruder Osama bin Ladens, gegen den Vertrieb in der Schweiz erwirkt hat, ist es dem Pendo Verlag jedoch noch immer untersagt, seinen Bestseller (über 80’000 verkaufte Exemplare im deutschsprachigen Raum) in der Schweiz zu vertreiben. Die Entscheidung über den Ausgang im Rekursverfahren soll am Donnerstag, den 2. Mai 2002, bekannt gegeben werden.

Folgen des Prozesses: Einige Tage nach der Gerichtsverhandlung am 14. März in Genf durchsuchten die Schweizer Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei auf einen französisches Rechtshilfegesuch hin neun Firmensitze und vier Privatdomizile in den Kantonen Genf, Zug, Bern und Zürich wegen des Verdachts auf Geldwäscherei. Im Visier hatten die Behörden unter anderem auch Yeslam Binladin. Ergebnisse dieser Ermittlungen sind noch keine bekannt.

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert