Gericht entscheidet: Weltbild-Verschenkaktion Wüstenblume ist rechtmäßig

„Das Oberlandesgericht München (OLG) hat die Aktion „Weltbild verschenkt Bestseller mit dem Titel Wüstenblume für rechtmäßig erklärt. Ein Hamburger Wettbewerbsverein hatte beim Landgericht Augsburg beantragt, diese Aktion per einstweiliger Verfügung zu untersagen, was das Gericht ablehnte. Die dagegen gerichtete Beschwerde hat nun auch das OLG München am 23.5. ( Az 6 W 1370/00) zurückgewiesen; diese Verschenkaktion sei weder als übertriebenes Anlocken zu bewerten noch bewirke sie eine Marktverstopfung.“

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