Gesetz verabschiedet

Nach mehr als zwei Jahren erbitterter Diskussionen hat der Bundestag am Freitag das Gesetz über ein neues Urhebervertragsrecht verabschiedet. Das Gesetz gewährt Autoren, freien Journalisten, Übersetzern und anderen Kreativen der Medienwirtschaft Anspruch auf eine „angemessene“ Vergütung ihrer Arbeit. Verlage und freie Mitarbeiter müssen dafür nun Regelungen aushandeln, die jedoch nicht rechtsverbindlich sind. Autoren werden außerdem stärker als bisher am Erfolg ihrer Werke beteiligt. Der von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin eingebrachte Entwurf wurde mit Stimmen aus allen Fraktionen beschlossen. Medien- und Autorenverbände begrüßten das Gesetz.
Bisher seien die einzelnen Urheber der Macht der Medienindustrie ausgeliefert gewesen, sagte die SPD-Politikerin in Berlin. Jetzt werde ein Stück Vertragsparität hergestellt. Dagegen erklärte der CDU-Abgeordnete Norbert Röttgen, die Ministerin habe von ihrem ursprünglichen Entwurf auf Druck von Bundeskanzler Gerhard Schröder (s. unsere Meldungen der letzten Tage) deutlich abrücken müssen. Die CDU/CSU-Fraktion habe sich mit ihren Vorschlägen auf der ganzen Linie durchgesetzt.

Däubler-Gmelin erklärte dazu, ihr sei der zunächst vorgesehene Zwang zur Annahme eines Schlichterspruchs bei Honorarstreitigkeiten lieber gewesen. Diese Passage war nach heftigen Protesten der Medienverbände und der Verlage in letzte Minute gestrichen worden. Die tarifähnliche Tabelle greift jetzt nur, wenn beide Seiten zustimmen. Auch das anschließende Schlichtungsverfahren hat keine bindende Wirkung. Der Autor kann zwar mit seinem Anspruch vor Gericht gehen. Das Gericht muss sich aber in seiner Entscheidung nicht auf die brancheninternen Vereinbarungern stützen.

Auch der „Bestseller-Paragraf“, der die Vergütung von Autoren bei unerwartetem Erfolg ihrer Werke regelt, wurde neu formuliert. Kreative, deren Werke höhere Erlöse erzielen als zunächst vermutet, können an die einzelnen Verwerter Nachforderungen stellen. Im ursprünglichen Entwurf musste der Erstverwerter für alle Nutzungen in der Verwertungskette gegenüber dem Autor haften und seine Ansprüche erst danach bei den Lizenznehmern anmelden.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) nannte die Bundestagsentscheidung einen „Sieg der Vernunft“, die die Interessen von Verwertern und Urhebern gleichermaßen berücksichtige. Die Rechts- und Planungssicherheit der Verlage bleibe gewährt, sagte der BDZV- Präsident Helmut Heinen.

Der Verband deutscher Schriftsteller (VS) nannte das Gesetz einen „Meilenstein in der Rechtsgeschichte“. Etwa „70 bis 80 Prozent unserer Vorstellungen sind realisiert“, sagte der VS-Vorsitzende Fred Breinersdorfer, der hinter den Kulissen intensiv an dem neuen Gesetz mitgearbeitet hat. Unzufrieden sei er jedoch mit dem Passus, dass die Honorarrichtlinien nicht rechtsverbindlich sind, wenn eine Seite dem im Streitfall vorgesehenen Schlichterspruch nicht zustimmt.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) geht von schwierigen Verhandlungen über angemessene Honorare aus. An vielen Zeitungen und Zeitschriften herrschten noch erhebliche Missstände, sagte DJV- Justiziar Benno Pöppelmann. Er rechne mit Verhandlungen bereits in diesem Jahr. Die Schere zwischen den Honoraren arbeitnehmerähnlicher Mitarbeiter und freier Journalisten bewege sich im zweistelligen Prozentbereich.

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