Gutscheinaktion unzulässig: redcoon wieder verurteilt

Die Gutschein-Aktion von redcoon in der FAZ im Dezember 2011 – ganzseitig wurde ein 5.- Euro Gutschein eines Drittanbieters beworben, der auch auf preisgebundene Bücher verrechnet werden durfte – ist auch in zweiter Instanz vom Landgericht Aschaffenburg untersagt worden.

Die eBuch eG [mehr…] und die Preisbindungstreuhänder [mehr…] hatten vor unterschiedlichen Gerichten auf Unterlassung geklagt, in beiden Fällen wurde redcoon erstinstanzlich verurteilt, in beiden Fällen ist redcoon in die Berufung gegangen, wurde aber auch in der Hauptsache verurteilt. Nachdem vor Monaten bereits das LG Wiesbaden gegen redcoon entschieden hatte, liegt jetzt auch das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg in Sachen eBuch ./. redcoon vor. Auch das untersagt Gutscheinaktionen, bei denen ein Drittanbieter den Gutschein bezahlt.

eBuch-Vorstand Lorenz Borsche: „Das Gericht hat sich ausführlich mit den von redcoon zur Verteidigung vorgebrachten Argumenten auseinandergesetzt und diese Stück für Stück lückenlos widerlegt. Theoretisch kann redcoon jetzt noch eine nächste Instanz anrufen, bei dieser Urteilsbegründung dürfte das allerdings ein ziemlich aussichtloses Unterfangen sein. Die eBuch jedenfalls würde in einem solchen Fall nicht zurückziehen.“

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert