Gutscheine bleiben verboten / redcoon nimmt Berufung zurück

Ein wichtiger Prozess der Preisbindungstreuhänder und des Börsenvereins zur Gutschein-Problematik, die die Branche seit 2011 immer wieder beschäftigt hat [mehr…], ist beendet, meldet das Portal Preisbindungsgesetz.de Der Buch- und Elektronikhändler redcoon hat die Berufung gegen ein Verbotsurteil des Landgerichts Wiesbaden zurückgenommen.

Zuvor hatte das Oberlandesgericht Frankfurt/M. die Zurückweisung der Berufung mangels Erfolgsaussicht angekündigt. Damit wird das Wiesbadener Urteil rechtskräftig, wonach es redcoon verboten ist, mit drittfinanzierten Gutscheinen für preisgebundene Bücher zu werben.

Zur Vorgeschichte: redcoon hatte in einer Zeitungsanzeige in der FAZ 5-Euro-Gutscheine abgedruckt, die der Kunde beim Kauf preisgebundener Bücher von redcoon angerechnet erhielt. Im November 2011 hatte die eBuch eine EV wegen irreführender Werbung erwirkt [mehr…]: In der Anzeige wurde darauf hingewiesen, dass eine Drittfirma den Differenzbetrag ersetze.

Dieses Modell der drittfinanzierten Gutscheine hatte das OLG Frankfurt/M. auf Antrag der Preisbindungstreuhänder zunächst im Einstweiligen Verfügungsverfahren untersagt. redcoon hatte daraufhin ein Hauptsacheverfahren erzwungen, um eine endgültige Klärung der Frage herbeizuführen. Dies ist nun zugunsten der Preisbindung geschehen.

Damit liegt nun erstmals ein rechtskräftiges obergerichtliches Urteil auch im Hauptsacheverfahren vor, das ein Modell drittfinanzierter Gutscheine verbietet. Vergleichbare Gutscheinmodelle waren in den letzten Jahren zunehmend als Marketing-Instrument von Online-Buchhändlern eingesetzt worden und hatten sich zu einem ernsten Problem für die Preisbindung entwickelt. Der Rechtsstreit war mit Unterstützung des Börsenvereins von den Preisbindungstreuhändern Dieter Wallenfels und Christian Russ geführt worden.

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