Die Rechte-Kolumne Rainer Dresen: Der Fluch des Erfolgs – die Gefahr bei Gattungsbezeichnungen

Immer mehr Menschen verwenden offenbar mittlerweile den Begriff „googeln“, wenn sie die Nutzung von Internetsuchmaschinen bezeichnen wollen. Man googelt Begriffe, man googelt sich selbst, sieht also nach, wieviele Einträge man bei seiner eigenen Namenseingabe feststellen kann.

Kein Wunder, dass der Begriff googeln mittlerweile auch den Weg in die Lexika gefunden hat. So heißt es z.B. in der 23. Auflage des Duden unter googeln: „Im Internet, besonders in Google suchen“.

Der Begriff wurde also bereits über seine ursprüngliche Bedeutung hinaus, einer auf die Suchmaschine Google beschränkten Internetsuche, vorgestellt. Dies zeigt, dass der Begriff dabei war, zu einem Synonym für viele Arten von Internetsuchen zu werden.

Um so überraschender auf den ersten Blick also, dass die Duden-Redaktion in der 24. Auflage den Begriff auf einmal viel enger, nämlich nur noch seiner ursprünglichen Bedeutung gemäß definierte: „Mit Google im Internet suchen“.

Laut Duden ist also die Suche mit anderen Suchmaschinen als der von Google kein googeln (mehr). Hintergrund dafür ist wohl nicht nur, dass sich bei den Internetnutzern ein Bedeutungswandel durchgesetzt haben könnte. Vielmehr ist auch zu vermuten, dass die Duden-Redaktion Post von der Google-Rechtsabteilung erhalten hat, die sich Sorgen machte, dass googeln auf dem Weg zum Gattungsbegriff sein könnte.

Eigentlich ist es ein Traum für jedes Unternehmen, das eigene Produkt so erfolgreich zu sehen, dass es beinahe schon zum Gattungsbegriff für alle vergleichbaren Produkte wird.

So attraktiv das aus Marketingsicht sein könnte, so gefährlich ist es aber aus markenrechtlicher Sicht. Nach dem Markengesetz sind von der Eintragung als schutzfähige Marken diejenigen Bezeichnungen ausgeschlossen, die im allgemeinen Sprachgebrauch nicht mehr nur auf ein bestimmtes Unternehmen verweisen sondern darüber hinaus zur Bezeichnung von Waren oder Dienstleistungen geworden sind, sogenannte Gattungsbezeichnungen.

Würde sich der allgemeine Sprachgebrauch so wandeln, dass googeln als Synonym für Internetrecherchen aller Art verwendet würde, müsste das Unternehmen Google hinnehmen, dass jedes Konkurrenzunternehmen ungefragt denselben Begriff für seine Dienstleistungen verwendet. Deshalb also muss sich Google gegen die Entstehung eines allgemeinen Sprachgebrauchs wehren. Dazu gehört wohl auch, die Duden-Redaktion, aber auch andere Multiplikatoren und Meinungsmacher wie z.B. Verlage zu einer engen Benutzung gefährdeter Begriffe anzuhalten.

Die Duden-Redaktion dürfte ohnehin entsprechend sensibilisiert sein, ist doch der Begriff Duden selbst ein gutes Beispiel für einen Begriff, der sich von der Bezeichnung für das Produkt eines einzigen Anbieters zu einem Synonym für viele auf den ersten Blick vielleicht vergleichbare Produkte gewandelt hat.

Andere Beispiele für Begriffe, die entweder bereits zu Gattungsbezeichnungen wurden oder zumindest in Gefahr waren, dazu zu werden, bevor die Unternehmen entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen, gibt es genügend. Kaum jemand dürfte sich heutzutage darüber Gedanken machen, dass der Begriff Fön ursprünglich 1908 für die AEG Hausgeräte GmbH warenzeichenrechtlich geschützt wurde oder dass Nylon bereits im Jahre 1935 für Fasern aus Polyamid 66 von Du Pont angemeldet wurde oder dass Heroin ursprünglich ein Warenzeichen der Bayer AG für Betäubungsmittel war.

In einem ähnlichen Spannungsfeld wie Google bewegen sich Begriffe wie Aspirin, Filofax, Jeep, Kaba, Kleenex , Klettverschluss, Knirps, Labello, Lego, Memory, Pampers, Plexiglas, Polaroid, Post-it, Selters, Styropor, Tesa, Tipp-Ex, UHU, Walkman oder Vespa. Der bisherige Erfolg der Produkte verleitet zur Annahme, hier könnte es sich um Gattungsbezeichnungen handeln, der künftige Erfolg wäre aber gefährdet, würden die Unternehmen einfach so zulassen, dass Produktbezeichnungen aus ihrem Haus irgendwann einmal auch von Konkurrenten verwendet werden dürfen.

Rainer Dresen arbeitet als Rechtsanwalt und Verlagsjustitiar in München auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts. Mail: Dresen-Kolumne@freenet.de

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert