Die Rechte-Kolumne Rainer Dresen: Entschuldigung, sind Sie bei der Mafia? Vom korrekten Vorgehen bei Enthüllungsbüchern über die „Ehrenwerte Gesellschaft“

Als Verlagsjustitiar hat man immer wieder interessante Erlebnisse. Vom Streit mit einem Ex-Bundeskanzler um eine angebliche Beratertätigkeit bis hin zur Auseinandersetzung mit einem Nobelpreisträger um dessen Verhalten in dunklen Zeiten, von den Klagen diverser Stars und Sternchen des Unterhaltungsbetriebs erlebt man so einiges.

Prozesse um angebliche Mafia-Mitgliedschaften aber waren bislang nicht dabei. Zwar veröffentlichen auch die Verlage, für die ich arbeite, regelmäßig Aufklärungsbücher über das organisierte Verbrechen, diese aber werden aus guten Gründen juristisch besonders streng lektoriert.

Bei dem im Riemann Verlag erschienen Buch „Mafia Export“ von Francesco Forgione, einem renommierten Anti-Mafia Aufklärer und – Politiker aus Italien war das nicht anders. Dieses Buch, das die weltweite Ausbreitung der Mafia Plage beschreibt und dabei auch Ross und Reiter nennt, war aber vor geraumer Zeit bereits in Italien erschienen, ohne dass es Klagen Betroffener dagegen gegeben hatte. Deshalb entschied der Verlag, hier das eine oder andere Restrisiko um der größtmöglichen Aufklärung willen einzugehen.

Zwei im Buch namentlich Genannte wollten dies nicht hinnehmen. Einer der beiden kann stolz auf seinen Aufstieg vom kleinen Pizzabäcker zum ehrenwerten Beruf des Gastronoms zurückblicken, den auch der andere lange Jahre ausübte. Berichten von deutschem Bundeskriminalamt, italienischer Anti-Mafia Behörde und italienischer Staatsanwaltschaft zufolge sollen die beiden hochrangige Mitglieder der besonders gefährlichen Mafia-Gruppierung `Ndrangheta sein. Einschlägige Verurteilungen aber gibt es bisher nicht.
Auf die Verdachtsmomente weisen Verlag und Autor im Buch unter Namensnennung hin. Im Vorwort steht, dass grundsätzlich für alle Genannten, die zwar von den Behörden verdächtigt werden, aber nicht verurteilt sind, die Unschuldsvermutung gilt.

Gleichwohl klagten beide nun vor dem Landgericht München auf Unterlassung diverser Feststellungen des Buchs. Das Gericht war ursprünglich auf der Seite des Verlags und erteilte dem Klägeranwalt den rechtlichen Hinweis, dass es die Behauptungen für glaubhaft ansehe und rate, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück zu nehmen. Der Klägeranwalt dachte gar nicht daran, sondern bestand auf einer mündlichen Verhandlung.
Vor dieser war mir dann doch etwas mulmig. Was, wenn die Kläger anwesend sein werden und sich das Buch ärgern und diesen Ärger an einem unschuldigen Verlagsjustitiar auslassen? Immerhin ist von ihnen bekannt, dass sie kaum einen Prozess in eigner Sache auslassen und einer der beiden steht zudem im Verdacht, Menschen die er nicht mag, schon mal vom Leben zum Tode zu befördern.

Am Morgen des Prozesstages jedenfalls habe ich zwar dann doch nicht die Bremsschläuche meiner Vespa sorgfältig kontrolliert, die mich zur Vorbesprechung zu meinem externen Anwalt brachte. Aber als der mich begleitende Anwalt und ich als Fußgänger die Straße vor dem Landgericht überquerten und er meinte, wir sollten sicherheitshalber besonders sorgsam nach plötzlich aufkommenden, italienisch anmutenden Lieferwagen Ausschau halten, um jederzeit zum Sprung bereit zu sein, lachte ich etwas gequält.

Die Befürchtungen erwiesen sich als übertrieben, so dass wir unbeschadet im Gerichtssaal eintrafen, wo uns tatsächlich die beiden angeblichen Mafia-Mitglieder und ihr Anwalt erwarteten. Die ehrenwerten Herren waren, vermutlich ein Preis des lebenslangen Umgangs mit Pizza, gut genährt und Mario-Adorf-ähnlich völlig unbeeindruckt. Solche Prozesse, so zumindest ihre non-verbale Botschaft, wie sie bei mir ankam, führen wir nicht zum ersten Mal, und wir verlieren selten.

Der Vorsitzende Richter leitete die Verhandlung mit dem mutigen, an den ehemaligen Pizzabäcker gerichteten Satz ein: „Es gibt einiges, was dafür spricht, dass Sie einer Verbrecherorganisation angehören.“ Damit, man entschuldige das Sprachbild, hatte der Richter aber sein Pulver weitgehend schon verschossen. Im weiteren Verlauf zeigte sich schnell, dass dem Gericht die vorgelegten Beweise führender europäischer Polizeibehörden nicht ausreichten, um alle beanstandeten Buchpassagen als zulässig zu erachten.
Ein Highlight der Verhandlung immerhin war die Befragung des anderen Klägers zu einem erstaunlichen Umstand. Bei ihm war anlässlich einer Hausdurchsuchung ein Ausweis sichergestellt worden, der zeigte, dass er als Dolmetscher der usbekischen Delegation an einer Interpol-Tagung in Rom teilnahm. Dabei ging es um die neuesten Methoden der Rauschgiftbekämpfung. Die erstaunte Frage des Gerichts, wie es denn komme, dass ausgerechnet er dazu ausersehen worden war, führte zu minutenlangen kuriosen Erklärungsversuchen des Herrn: Ein saarländischer Geschäftsmann habe ihm das vermittelt. Dieser habe der Delegation, der immerhin der usbekische Innenminister und der Polizeichef angehörten, die Romreise spendiert, und da sei er aus Gefälligkeit als eine Art Reiseleiter und Chauffeur gleich mit nach Rom gefahren und habe den Herrschaften vor Ort die besten Restaurants gezeigt. Von der eigentlichen Konferenz habe er nichts mitbekommen, und nein, russisch und usbekisch spreche er zwar nicht, dafür aber französisch. Ob denn die Usbeken französisch sprechen, blieb ebenso ungeklärt wie die Antwort auf meine Nachfrage, ob er denn öfter Reisegruppen nach Rom führe, ob ich ihn denn beispielsweise auch buchen könne.

Dazu wird es vermutlich dann doch nicht kommen, und das liegt nicht nur an der eher strengen Betriebsauflugs-Praxis meines Verlages. Nicht ganz so restriktiv immerhin ist die Arbeitsessen-Praxis meines externen Anwalts. Nach Ende der Verhandlung lud mich dieser dann noch auf eine „Pizza Mafiosi“ in die gleich neben dem Landgericht gelegen Pizzeria ein, von der, davon habe ich mich überzeugt, im „Mafia-Export“ nicht die Rede ist.

In der Sache selbst hat das Landgericht München nun einige Passagen einstweilen untersagt. Die betreffende Pressemeldung steht unter der launigen, wohl an die legendäre TV-Serie „Allein gegen die Mafia“ angelehnten Überschrift „Zu zweit gegen den Mafia-Vorwurf“. Sie wird eingeleitet mit dem Satz: „Es gibt Organisationen, denen man öffentlich nicht zugerechnet werden möchte – und zwar unabhängig davon, ob man tatsächlich dazugehört; die Mafia ist so eine Organisation.“

Das Gericht begründet in seiner Pressemeldung, die Urteilsgründe liegen dem Verlag noch nicht vor, die Untersagung einzelner Passagen damit, dass die Medien zwar bereits über den Verdacht einer Straftat berichten dürften, wenn ein Mindestbestand an Beweistatsachen vorliegt, der für den Wahrheitsgehalt der Information spricht und ihr damit Öffentlichkeitswert verleiht. Vorliegend aber erachtet das Gericht diese Mindesttatsachen als nicht gegeben. Der Verlag stützt seine Vorwürfe zwar unter anderem auf eine eidesstattliche Versicherung eines italienischen Staatsanwalts und auf Berichte des Bundeskriminalamts. Damit aber – so die Auffassung der Richter – lassen sich die Vorwürfe jedoch nicht hinreichend belegen. Wie der italienische Staatsanwalt zu der Einschätzung komme, die beiden Kläger seien Mafia-Mitglieder, bleibe nach Ansicht des Gerichts vollkommen offen. Die Authentizität der Berichte des BKA sei fraglich.

Zudem, so allen Ernstes eine Forderung des Gerichts, habe der Verlag es versäumt, vor der Veröffentlichung der Publikationen eine Stellungnahme der Betroffenen einholen. Man wird demnach also in künftigen Fällen alle in einem Anti-Mafiabuch genannten Verdächtigen kontaktieren und sie fragen müssen, ob sie auch wirklich Mafiosi sind. Was zu tun ist, wenn der eine oder andere das wider Erwarten verneinen sollte, bleibt offen. Was zu tun ist, außer bei der Recherche den Assistenten vorzuschicken, falls jemand die Frage bejaht und dann böse, richtig böse wird, ebenfalls.

Rainer Dresen, Dresen-Kolumne@freenet.de, 46, arbeitet als Rechtsanwalt und Verlagsjustiziar in München auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts. In seiner Freizeit schreibt er gerne selbst Juristen- und Yogabücher (Kein Alkohol für Fische unter 16; Beim ersten Om wird alles anders). Zur letzten Kolumne: „Wer nicht neben der blauen Bischöfin sitzt, hat auch keine Ansehensminderung zu befürchten“ [mehr…].

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