Die Rechte-Kolumne Rainer Dresen: Warum Dieter Bohlen sozialrechtlich gesehen ein Künstler ist

Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und dessen Umsetzungsorgan Künstlersozialkasse (KSK) haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz innerhalb der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.

Die KSK bezuschusst die Beiträge ihrer Mitglieder zu einer Krankenversicherung und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Mitglieder können selbständige Künstler und Publizisten sein. Diese müssen die Hälfte der jeweils fälligen Beiträge aus eigener Tasche zahlen, die KSK gewährt auf die Beträge einen Zuschuss des Bundes (20 %) und aus von ihr eingetriebenen Sozialabgaben von allen Unternehmen (30 %), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.

Deshalb ist die KSK ständig bemüht, Leistungen ausfindig zu machen, die „Künstler“ an Unternehmen im Sinne des KSVG erbringen. Auf deren Honorare haben die Unternehmen Abgaben von (Stand 2008) 4,9 % der Honorarsumme zu erbringen. Unternehmen versuchen, die Abgabepflicht unter Hinweis darauf zu vermeiden, dass diejenigen, die für sie arbeiten, keine Künstler im Sinne des KSVG sind.

Künstler im Sinne des KSVG ist jeder, der Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, lehrt oder ausübt. Da die Gerichte schon lange entschieden haben, dass es für die Beurteilung des Kunstbegriffes nicht auf den künstlerischen Wert einer Tätigkeit auskommen kann, spielt das Niveau der Tätigkeit keine Rolle. Es muss lediglich eine positive Abgrenzung zur bloß handwerklichen Tätigkeit erfolgen können. Hierbei gibt es immer wieder Zweifelsfälle, die dann gerichtlich entschieden werden müssen.

Demnach sind neben unbestrittenen Künstlern wie Maler, Musiker und Autoren u.a. auch bei folgenden Tätigkeiten anerkannte Kunstausübungen im Sinne des KSVG gegeben: Bauchredner, Catcher, Clown, Doppelgänger, Dummybauer, Fakir, Feuerschlucker, Geräuschemacher, Hellseher, Hypnotiseur, Jurymitglied, Karnevalist, Rezensent, Trauerredner, Stuntman, Vorführer von Damenunterwäsche (solange nicht sittenwidrig).

Keine Künstler hingegen sind u.a.: Bibellehrer, Foodstylist, Fotomodell, Gesprächsteilnehmer in Talkshows, Karaokesänger, Komparse, Quizassistent, Souffleur, Striptease-Tänzer(in), Tierpräparator, Tiertrainer, Werbefachwirt oder Yoga-Lehrer.

Dieter Bohlens Kommentare in der RTL-Show „Deutschland sucht den Superstar“ sind vor diesem Hintergrund dem Bereich der Kunst zuzuordnen. Dies hat das Sozialgericht Köln kürzlich entschieden. Nach diesem Urteil muss RTL für die Honorare Bohlens und der anderen Superstar-Jury-Mitglieder einen sechsstelligen Abgabenbetrag an die Künstlersozialkasse zahlen. Die Jury-Kommentare über die von Kandidaten dargebotenen Gesangsleistungen hätten eine freie schöpferische Gestaltung erkennen lassen und zum Unterhaltungscharakter der Show beigetragen, erklärte der Vorsitzende Richter.

RTL hatte gegen den Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse (KSK) für die Jahre 2002 bis 2005 geklagt. Der Sender argumentierte, die Jury sei nicht künstlerisch tätig gewesen. Das Gericht wies die Klage des Senders nun jedoch ab. Die Jury habe die Kandidaten spontan und mit möglichst unterhaltsamen Formulierungen bewerten müssen. «Auf das künstlerische Niveau kommt es dabei nicht an», erklärte der Richter. Das Gericht interessiere vielmehr der eigenständige Anteil, den die Juroren bei Deutschland sucht den Superstar eingebracht hätten. Schon ein sehr geringer Grad der schöpferischen Eigenleistung reiche aus, um eine Tätigkeit als künstlerisch einzustufen.

Der Richter kam zu seinen Erkenntnissen, nachdem, oder besser geschrieben obwohl, er sich im Gerichtssaal stundenlang Ausschnitte aus der Casting-Show „DSDS“ zeigen ließ. Darin gab Bohlen künstlerische Kommentare ab wie: „Die Stimme klingt wie Kermit, wenn man hinten drauf tritt.“ oder „Du hättest mir auch sagen können, dass Du singst. Seit einer halben Stunde öle ich die Tür.“

Rainer Dresen arbeitet als Rechtsanwalt und Verlagsjustitiar in München auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts. Mail: Dresen-Kolumne@freenet.de

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