Die Rechte-Kolumne Zu jung und die falschen Schuhe – Rainer Dresen über Sorgfaltspflichten der Verlage

In letzter Zeit gab es wieder einige kuriose Fälle, die zeigen, wie genau man bei der Veröffentlichung von Geschehnissen aus dem Umfeld von Personen arbeiten muss, um keine Unterlassungs- oder Gegendarstellungsansprüche zu riskieren. Hier eine kleine Auswahl von eigentlich belanglosen, gleichwohl begründeten Ansprüchen, die insbesondere Autoren, Lektoren und Redakteure von Sachbüchern alarmieren und zu größtmöglicher Sorgfalt anhalten sollten:

Eine Zeitung berichtete über die Beerdigung des ehemaligen Chefs der Westdeutschen Landesbank und behauptete, dass dessen Nachfolger „auch zur Beerdigung nicht auf seine hellbraunen Rindslederschuhe verzichten wollte“. Der Banker verlangte eine Gegendarstellung, durch die klargestellt werden sollte, dass er statt brauner schwarze Lederschuhe trug. Der befasste Richter kommentierte das Begehren dahingehend, das er nicht Jura studiert habe, um derartige Petitessen zu entscheiden, gab der Klage jedoch statt.

Nachdem sie beim Bundespresseball öffentlich auftrat, schrieb eine Zeitschrift über die Lebensgefährtin des Bundesaußenministers, dass diese 28 Jahre alt sei. Daraufhin wurde die Zeitung vom Anwalt der Lebensgefährtin abgemahnt und darauf hingewiesen, dass diese keinesfalls so jung wie gemeldet sondern bereits 29 Jahre alt sei.

Vor kurzem berichtete eine Hamburger Zeitung u.a., dass Prominentenanwalt Prinz der Fitness-Zeitschrift Men’s Health ein Interview gegeben habe, in dem er über von ihm bewältigte Triathlon- und Marathondistanzen plauderte. Prinz verlangt nun eine Gegendarstellung. Er habe nicht der Zeitung selbst, sondern nur einer Agentur ein Interview gewährt, das diese dann an Men’s Health weitergab. Des weiteren habe er nur diverse Triathlons, keinesfalls jedoch einen Marathon absolviert.

Juristisch noch bedeutsamer ist ein nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ergangenes Urteil, das zeigt, dass die Medien weiterhin gewisse Freiheiten genießen. Die SZ hatte über Prinz Ernst August berichtet, dass er auf einer französischen Autobahn mit 211 Stundenkilometer statt der erlaubten 130 km/h unterwegs war. Wörtlich hieß es: „Der auch in Gemütsdingen gelegentlich zur Raserei neigende Ernst August hat seinen Autoführerschein verloren. Ein französisches Gericht verurteilte ihn zudem zu 728 Euro Bußgeld.“ Hiergegen hatte Ernst August mit dem Argument geklagt, dass die Meldung nicht berichtenswert sei, sondern er lediglich an den Pranger gestellt werden sollte. In erster Instanz hatte er Recht bekommen. Das Berufungsgericht hob die Urteile aber auf und stellte fest: „Der Kläger hat vor dem Hintergrund seiner Herkunft und Heirat und durch sein Verhalten das Interesse der Öffentlichkeit an der Frage geweckt, ob es weiterhin auffällige Verhaltensweisen oder sogar Gesetzesverstöße in der Öffentlichkeit von ihm gibt.“

Rainer Dresen, 39, arbeitet als Rechtsanwalt und Verlagsjustiziar in München auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts.

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