Vor drei Wochen hatten wir über ein mögliches Verbot des Wirecard-Buchs von Jörn Leogrande bei Penguin berichtet. Gestern ist durchgesickert: Das Landgericht Berlin sieht im Streit um ein Verbot „keine Erfolgsaussichten“ für den Verbotsantrag einer Ex-Mitarbeiterin. Wir haben deshalb bei Random House Justiziar Rainer Dresen nachgefragt:
Herr Dresen, vor drei Wochen hatten wir Sie zum nahezu flächendeckenden Vertriebsstopp des Buchs „Bad Company-Meine denkwürdige Karriere bei der Wirecard AG “ von Jörn Leogrande befragt. Sie hatten darin kritisiert, dass es einer Anwaltskanzlei gelungen war, mit einem bloßen Informationsschreiben an den Handel das Buch quasi aus dem Verkehr zu ziehen. Was ist seitdem passiert?
Rainer Dresen: Zuerst hatten wir mit freundlicher und kompetenter Unterstützung des Börsenvereins und unter Hinweis auf die Regularien der buchhändlerischen Verkehrsordnung die großen Händler eindringlich gebeten, den Vertriebsstopp noch einmal zu überdenken.
Sichtlich waren Sie erfolgreich, der Titel ist ja wieder überall lieferbar.
Sagen wir mal so: Wir mussten durchaus Überzeugungsarbeit leisten. Außer bei Amazon war und blieb der Titel erst einmal überall ausgelistet. Letztlich hatten wir etwas Glück, dass aufgrund des BuchMarkt-Beitrags der SPIEGEL auf den Fall aufmerksam wurde und sich die Ereignisse dann nahezu überschlugen: Das selbst ernannte „Sturmgeschütz der Demokratie“ sah hier nichts weniger als die Pressefreiheit in Gefahr und fragte bei einem Barsortiment nach, ob zuträfe, dass man ohne gerichtliches Verbot ein Buch aus dem Handel genommen habe. Vermutlich nicht zuletzt aufgrund des zunehmenden öffentlichen Drucks nahm der Großhändler, über den nahezu alle Handelsbestellungen gelaufen waren, die Belieferung schließlich doch wieder auf.
Nach rechtlicher Bewertung …
Ja, dies geschah gerade noch rechtzeitig, um dem kurz bevorstehenden Artikel des SPIEGEL durch das Zitat „nach rechtlicher Bewertung ist der Titel wieder für die Buchhandlungen verfügbar“ doch noch einen positiven Spin und eine angesichts der wahren Abläufe bemerkenswerte Überschrift, nämlich den Titel „Buchhandel trotzt Super-Sabine“ geben zu können.
Wie ging es dann weiter? Wir nehmen an, die Anwälte waren not amused von all dem Widerstand und der PR?
Schon vor dem SPIEGEL-Artikel hatte die dort namentlich genannte und dadurch vermutlich zusätzlich auch an der eigenen Ehre gepackte Münchner Medien-Anwaltskanzlei Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Verlag gestellt. Zugleich, und das im Verfahren des vorläufigen (!) Rechtsschutzes, wurde von uns verlangt, Fakten zu schaffen, nämlich dass wir die Adresse des Autors herausrückten. Das haben wir u.a. mit dem Argument abgelehnt, dass Wirecard in der Vergangenheit durchaus bekannt dafür war, schon mal Rollkommandos an die Haustüre von Kritikern zu entsenden.
Haben Sie denn eine Vermutung, warum die Anwaltskanzlei als Instanz zur Entscheidung über ihre Verfügungsanträge das Landgericht in Berlin gewählt hat?
Das hat uns auch gewundert, da doch alle Verfahrensbeteiligten, selbst auch die klagende Anwaltskanzlei und ihre Mandantin, aus dem engeren Raum München stammen. Vielleicht wollte man im Dauer-Lockdown einfach mal raus aus dem heimatlichen Umfeld. Dienstreisen nach Berlin, Entschuldigung, will ja derzeit nicht mal Frau Merkel verbieten. Vielleicht hatte man sich aber auch einfach nur von den in Pressestreitigkeiten viele Jahre betont verbotsfreudigeren Berliner Richtern eine unproblematischere Untersagung als in München erhofft.
Kommt es denn nun noch zum Prozess in Berlin?
Ich rechne nicht mehr mit einem Ausflug an die Spree, schon gar nicht mehr noch vor Ostern, Und überhaupt scheinen auch die Preußen nicht mehr so schnell zu schießen. Die Strategie der Klägeranwälte jedenfalls ging bislang nicht auf, die zuständige Berliner Presse-Richterin teilte uns schriftlich erhebliche Bedenken am geltend gemachten Anspruch mit. Diese konnten von den Antragstelleranwälten auch in umfangreichen Schriftsätzen nicht ausgeräumt werden, in denen man sich übrigens auch über das angeblich „vollmundige“ BuchMarkt-Interview beklagte. Aber auch dieses Lamento konnte das Gericht nicht erweichen.
Was hat Ihnen denn das Gericht geschrieben?
In gebotener Kürze teilte das Gericht gestern dem Antragsteller mit: „Es werden somit keine Erfolgsaussichten für den Antrag gesehen. Der Antragsteller erhält Gelegenheit, binnen drei Tagen mitzuteilen, ob der Antrag zurückgenommen wird.“
Und wie geht es jetzt weiter?
Wie auch immer der Fall weitergeht, schon jetzt hat die Pressefreiheit im Verlagsbereich einen kleinen Sieg errungen: Die durchsichtigen Bemühungen der Anwaltskanzlei, den Buchhandel mit bloßen Drohungen zu verunsichern, haben letztlich nicht gefruchtet.
Die Fragen stellte Jörn Meyer