Neuer Ärger mit dem Finanzminsterium wegen Bundles in Sicht / VDZ protestiert

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat dem Börsenverein und dem VDZ Steuernachforderungen agekündigt, wenn sie sogenannte E-Paper-Bundles in der Vergangenheit zu einem Einheitspreis mit reduziertem Mehrwertsteuersatz angeboten haben.

Das Thema hatte der VDZ schon Mitte 2014 erläutert, wie nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums (so genannte Bundles, also kombinierte Angebote eines Print-Abonnements mit dem Zugang zum E-Paper umsatzsteuerlich zu behandeln seien. Problematisch waren dabei Angebote, die das ePaper ohne gesonderten Entgelt enthielten. Hier sei regelmäßig – soweit vorhanden – nach den Einzelverkaufspreisen aufzuteilen. Eine andere Vorgehensweise werde aber bis 1. Juli 2014 nicht beanstandet.

Kurz vor dem Jahreswechsel eröffnete das BMF den Verbänden nun, dass man rückwirkend vor dem 1. Juli 2014 eine umsatzsteuerliche Aufteilung der Verlagsumsätze mit Bundles erwarte. Hingegen werde es bei der Abgabe eines gedruckten Buches mit einem eBook-Zugang bis zum 1. Januar 2016 nicht beanstandet, wenn die ausgeführten Umsätze zu einem Gesamtverkaufspreis als einheitliche Leistung angesehen würden, die insgesamt dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

Der VDZ erläutert deshalb: „Nicht nur, dass das BMF den ebenfalls über den Buchhandel vertriebenen Fachzeitschriften sowie für Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements keine Fristverlängerung für die Nichtbeanstandungsregelung gewährt – im Gegenteil, es erklärt plötzlich, dass eine andere Nichtbeanstandungsregel gelte. Nur die Wahl der Aufteilungsmethode werde bei Printabonnements mit ePaper bis 1. Juli 2014 nicht beanstandet. Das entbinde deshalb nicht von der Pflicht auch für diese Zeiträume die Abgabepreise aufzuteilen.“ Begründet wird die unterschiedliche Behandlung mit den besonderen Marktverhältnissen des Buchhandels.

Der VDZ kündigt allerdings an, das nicht so hinnehmen zu wollen: „Dies mag für die Dauer der Übergangsregelung gelten können aber nicht für die steuerliche Behandlung in der Vergangenheit. Gegen diese Täuschung und Widersprüchlichkeit werden wir umgehend entschieden vorgehen.“

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