OLG Hamburg verbietet Buch-Sponsoring

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat durch Urteil vom 24. Oktober 2012 dem Internet-Versandbuchhändler studibooks verboten, beim Verkauf von Büchern Zuzahlungen von Drittunternehmen anzurechnen, melden die Preisbindungstreuhänder der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels. Es bestätigte damit das in erster Instanz ergangene Urteil des Landgerichts Hamburg vom 8. Juni 2011.

Bei studibooks konnte man Bücher 10 Prozent unterhalb des gebundenen Preises kaufen, wobei nach Darstellung von studibooks der Rest des Kaufpreises von Sponsoren gestiftet würde, weshalb kein Verstoß gegen die Preisbindung vorliege. Das studibooks-Verfahren war der erste Rechtsstreit, mit dem der Börsenverein und die Preisbindungstreuhänder gegen Gutschein- und Sponsoringmodelle vorgegangen sind. „Diese Modelle hatten in den vergangenen Jahren Überhand genommen und sich zu einer ernsten Bedrohung der Preisbindung entwickelt“, so Prof. Dr. Christian Russ.

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