Rechtsstreit zwischen der Edition Nautilus und der Buchhändler-Vereinigung entschieden: Letztere darf die Internet-Domain „buchhandel.de/nautilus“ nicht mehr verwenden

Im Rechtsstreit zwischen der Edition Nautilus und der Börsenvereins-Tochtergesellschaft Buchhändler-Vereinigung ist jetzt ein Urteil ergangen. Danach wird die Buchhändler-Vereinigung als Beklagte „verurteilt, die Verwendung der Internet-Domain buchhandel.de/nautilus(…)zu unterlassen“.Damit ist die VII. Zivilkammer des Landgerichts Mannheim der Argumentation des Hamburger Verlags, mit der er sich vor allem unter markenrechtlichen Gesichtspunkten gegen eine Verwechslungsgefahr innerhalb des Buchgewerbes zur Wehr setzte, weitestgehend gefolgt. Pressemann Andreas Schäfler: „Somit hat das Kuriosum, dass wir – als Mitgliedsverlag des Börsenvereins – gegen eine Tochtergesellschaft unseres eigenen Verbandes vorgehen mussten, einen für uns befriedigenden Abschluss gefunden“.

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