Schäuble sieht bis Herbst 2013 keine Chancen für eine Reform / Börsenverein und BITKOM fordern Angleichung von Print und E-Books

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht keine Chancen für eine rasche und grundlegende Reform des derzeitigen Mehrwertsteuer-Systems, berichtet beck-online.

Es gebe in dieser Wahlperiode bis Herbst 2013 nicht den Hauch einer Chance für eine Mehrheit in Bundestag und Bundesrat, sagte Schäuble demnach heute in Berlin. Der Online-dienst zitiert Schäble mit den Worten auf einer Veranstaltung des Handwerkverbandes ZDH: „Solange wir zwei unterschiedliche Mehrwertsteuer-Sätze haben, werden wir uns mit diesem Thema völlig hoffnungslos wieder und wieder herumschlagen.“

„Das deutsche Steuersystem erweist sich als Hemmschuh für die Digitalisierung auf dem deutschen Buchmarkt“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Börsenverein und Bitkom. Als richtiges Zeichen zum richtigen Zeitpunkt bewerten beide deshalb den Vorstoß des ehemaligen französischen Kulturministers Jaques Toubon, der heute die französische Position zur Modernisierung des europäischen Steuersystems für Kulturgüter in Berlin vorgestellt hat. Toubon empfiehlt, auf europäischer Ebene den reduzierten Mehrwertsteuersatz für E-Books einzuführen.

„Wer Innovationen fördern will und Europa im Vergleich zu den USA auch auf dem Buchmarkt wettbewerbsfähig halten will, der muss sich für einen reduzierten Mehrwertsteuersatz bei E-Books einsetzen“, kritisiert Prof. Dr. Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, die Bundesregierung. Sie hatte erst in der vergangenen Woche in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion wieder deutlich gemacht hat, dass sie eine Angleichung der Steuersätze von Büchern und E-Books auf sieben Prozent nicht unterstützen werde. „Bücher sind Kulturgut, sie sind der Grundstein für Lesefähigkeit und Bildung in der Gesellschaft“, so Honnefelder. Dabei sei es unerheblich, ob das Buch in gedruckter oder digitaler Form gelesen oder ob es gehört wird. Für die steuerliche Ungleichbehandlung gebe es keinen Grund.

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