Urteil gegen Construct Data: Messeveranstalter können sich gegen dubiose Anbieter für Adressverzeichnisse jetzt besser wehren

Wir haben – online und Print – schon mehrfach auf dubiose Firmen wie Construct Data [mehr…] & Co. hingewiesen, jetzt gibt es eine gute Nachricht: Messeveranstalter können dem umstrittenen Informationsdienst Construct Data untersagen, ihre Aussteller zum Zweck der Werbung für einen Eintrag im sogenannten „Fair Guide“ des Unternehmens zu kontaktieren. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Construct Data erwecke mit seinen Anschreiben den irreführenden Eindruck einer Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Messeveranstalter. Dadurch liege ein Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung des Unlauteren Wettbewerbs vor. Eine Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Mit diesem Urteil ist Construct Data bereits zum zweiten Mal in kurzer Zeit von Seiten der Justiz des unlauteren Vorgehens schuldig gesprochen worden. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Chemnitz entschieden, dass getäuschte Aussteller nicht zur Zahlung der Rechnungen von Construct Data verpflichtet sind.

Das umstrittene Unternehmen schreibt seit einigen Jahren die Aussteller von Messen im In- und Ausland an und erweckt in den Schreiben den Anschein, es handele sich um eine offizielle Kommunikation seitens der jeweiligen Messen. Den Ausstellern wird ein Eintrag in einen Messeführer angetragen, der mit rund 1.000 Euro berechnet wird. Zahlungsunwilligen Kunden, die erst verspätet bemerken, dass sie mit dem Eintrag nicht in einer offiziellen Publikation der jeweiligen Messen verzeichnet sind, werden in der Regel rechtliche Schritte und die Einschaltung von Inkasso-Unternehmen angedroht.

Die Frankfurter Buchmesse distanziert sich auf das Schärfste von den Geschäftspraktiken von Construct Data und fordert ihre Aussteller auf, keine Einträge in dem offerierten Verzeichnis vorzunehmen und auf etwaige Mahnungen und Zahlungsaufforderungen nicht einzugehen.

Der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft berät getäuschte Aussteller bei Konflikten mit Construct Data.
Beratung:
Silvia Bauermeister, Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft,
Tel.: +49 (0) 30 24000-103; Fax: +49 (0) 30 24000-203

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