Verlagsgruppe Random House: Stellungnahme zum Kartellverfahren gegen deutsche Verlage

„Die EU-Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren gegen alle an der Buchpreisbindung beteiligten deutschen Verlage und Zwischenbuchhändler und damit auch gegen die Verlagsgruppe Random House eingeleitet. Der Verlagsgruppe liegen die Beschwerdepunkte der EU-Kommission seit 20.7. vor. Darin wirft die Kommission der gesamten Buchbranche und damit auch der Verlagsgruppe Random House eine zu weite Auslegung des Sammelrevers vor. Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Verlagen und Buchhändlern, durch die sichergestellt wird, dass Buchhändler die von den Verlagen festgesetzten Preise den Kunden gegenüber einhalten. Der Sammelrevers wurde von allen politischen Kreisen einschließlich des Bundeskanzlers unterstützt und war mit der EU-Kommission im Vorfeld abgestimmt worden. Seine Regelungen bilden die Grundlage des von den entsprechenden Gremien des Deutschen Buchhandels und der Politik gegenwärtig vorbereiteten nationalen Preisbindungsgesetzes, das den Sammelrevers ablösen soll. Die Verlage verpflichteten sich im Sammelrevers, Belieferungen an diejenigen einzustellen, die unter Verstoß gegen die Regeln der Preisbindung rabattierte Bücher anbieten. Der Sammelrevers gilt nur für Deutschland, enthält aber u.a. die Regelung, dass die nationale Preisbindung auch solche Bücher umfasst, die zum alleinigen Zweck der Umgehung der deutschen Preisbindung reimportiert werden. Der österreichische Buchhändler Libro Vertrieb ab 1. Juli 2000 aus Deutschland nach Österreich exportierte, dann aus Österreich wieder reimportierte und dann rabattierte Bücher in seinen stationären Buchhandlungen in der Weise, dass Kunden über dort aufgestellte Internet-Terminals Bücher zu niedrigeren Preisen als von den Verlagen festgesetzt bestellen konnten. Die Verlagsgruppe Random House war der Auffassung, dass hierin eine vom Sammelrevers umfasste preisbindungrelevante Umgehung zu sehen sei und handelte wie im Sammelrevers vorgesehen: Libro wurde von der Belieferung ausgeschlossen. Andere Verlage handelten ebenso wie im Sammelrevers festgelegt und stellten ebenfalls die Belieferung ein. Diese Auslegung des Sammelrevers wurde mittlerweile vom Landgericht Berlin und vom Landgericht München in Verfahren, die Libro gegen deutsche Verlage angestrengt hatte, bestätigt. Seit Ende Juli 2000 bot auch Libro Bücher wieder zu gebundenen Preisen an. Die EU-Kommission war jedoch der Auffassung, dass zahlreiche deutsche Verlage unter Verstoß gegen EU-Kartellrecht Libro zu Unrecht von der Belieferung ausgeschlossen hatten und durchsuchten Anfang August 2000 u.a. die Räumlichkeiten der Verlagsgruppe Random House. Seitdem ermittelten die Kommissionsbeamten den Sachverhalt. Angesichts anderslautender rechtskräftiger Entscheidungen deutscher Gerichte ist die Verlagsgruppe Random House erstaunt, dass die Kommission offensichtlich der Auffassung ist, die gesamte Buchbranche habe die Reimportklausel des Sammelrevers falsch ausgelegt. Weiter überrascht, dass lediglich gegenüber der Verlagsgruppe Random House als dem größten deutschen Publikumsverlag, dem größten deutschen Zwischenbuchhändler Koch, Neff & Oetinger und dem Börsenverein als dem Interessenvertreter der Verlage und des Buchhandels ein bußgeldbewehrtes Kartellverfahren eröffnet wurde. Die sonstigen, über 1700 Verlage sind zwar ebenfalls Beteiligte des Kartellverfahrens, von einer Bußgeldandrohung jedoch ausdrücklich ausgenommen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Kommission, der die deutsche Buchpreisbindung bekanntlich seit langem ein Dorn im Auge ist, hier stellvertretend für alle Marktteilnehmer einige wenige mit einem zeit- und kostenintensiven Verfahren konfrontiert. Hierdurch soll offensichtlich der gesamten Branche und den gegenwärtig im Gesetzgebungsverfahren zu einem nationalen Preisbindungsgesetz befindlichen Gremien signalisiert werden, dass die Buchpreisbindung in Brüssel nach wie vor sehr misstrauisch betrachtet wird. Die Verlagsgruppe wird innerhalb der gesetzten Frist von drei Monaten zu den Vorwürfen Stellung nehmen und ihre bereits bislang klar geäußerte Auffassung zur Buchpreisbindung, die für eine qualitativ und quantitativ einzigartige Versorgung der Bevölkerung mit Büchern unabdingbar ist, auch in Zukunft im Rahmen der geltenden – auch europarechtlichen – Gesetze mit Nachdruck vertreten.“

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