Für die Firma gilt, was man von Politikern bereits kennt: Wer die Firma, für die jemand arbeitet, mit dem nationalsozialistischen Regime vergleicht, kann fristlos entlassen werden. Das meldet heute die Online-Seite ComputerPartner unter Berufung auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes.
Auch wenn die betrieblichen Vorgänge noch so umstritten seien, ein derartiger Vergleich verharmlose das begangene Unrecht, verhöhne die Opfer, aber beleidige auch den Angesprochenen, so die Arbeitsrichter.