ekz.bibliotheksservice GmbH mit neuen Gesellschaftern

„Um ihre Dienstleistungen für den Bibliotheksmarkt und damit sich selbst für die Zukunft abzusichern“, wie es in einer Info heißt, hat sich die ekz.bibliotheksservice GmbH, Reutlingen, jetzt eine neue Gesellschafterstruktur geschaffen:

Der Anlass: Seit mehreren Jahren hatten einige Gesellschafter – Bundesländer und Städte – den Wunsch, die ekz zu verlassen. „Wegen der auf dem Markt geforderten größeren Effektivität und Effizienz, Flexibilität und Aktionsgeschwindigkeit wurde auf der anderen Seite seit längerer Zeit die Notwendigkeit der Konzentration auf eine geringere Zahl der Gesellschafter immer deutlicher. Daher wurden vom bisherigen Aufsichtsrat in Zusammenarbeit mit der Gesellschafterversammlung und der ekz-Geschäftsführung die Voraussetzungen für eine neue Gesellschafterstruktur geschaffen. Bereits vorhandene Gesellschafter erklärten sich bereit, frei werdende Gesellschaftsanteile verkaufswilliger Gesellschafter zu übernehmen.“ heißt es in der o.a. PM.

Die Neuordnung der Gesellschafteranteile ist nun abgeschlossen. Die Gesellschaft hat jetzt 22 Eigentümer. Darunter befinden sich 21 Gesellschafter aus dem Bereich der öffentlichen Hand: 17 Städte und vier Bundesländer sind repräsentiert. Sie verfügen über mehr als ein Drittel der Anteile. Für wichtige Strukturfragen wurde ihnen eine Sperrminorität in den Gremien eingeräumt. Als weiterer Gesellschafter beteiligt sich der Geschäftsführer gemeinsam mit den Führungskräften an der ekz. Damit ist die Grundlage für eine stabile und langfristig tragfähige Gesellschafterstruktur geschaffen.

Der neue Gesellschaftsvertrag wurde auf der Basis des bereits vorhandenen entwickelt. Wie bisher sieht er neben der Gesellschafterversammlung einen Aufsichtsrat vor. Um die Beratung der Gesellschaft in bibliothekarischen Fachfragen zu stärken, richtet die Gesellschaft einen Bibliothekarischen Beirat ein; ihrem Sprecher steht das Recht zur Teilnahme an Aufsichtratssitzungen zu, soweit den Beirat betreffende Fachfragen behandelt werden. Wie in der Vergangenheit so gibt es aber auch in Zukunft einen Bibliothekarischen Direktor, dessen Funktion im Gesellschaftsvertrag verankert ist und dessen Anstellung und Kündigung mit einer Sperrminorität der öffentlichen Gesellschafter versehen wurde.

Auch in den neuen Strukturen wird die ekz die bisherigen Kooperationen mit Einrichtungen des Bibliothekswesens fortführen. Dies betrifft Förderung und Mitgliedschaft bibliothekarischer Vereine und Verbände (BID, DBV, EBLIDA, IFLA), Lektorats- und Systematikkooperationen mit BIB und DBV, Kooperationsseminare im Rahmen des Sponsorings sowie Workshops zur Neu- und Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen.

ekz-GF Dr. Jörg Meyer: „Oberster Grundsatz des Denkens und Handelns ist auch für die Zukunft, Bibliotheken zu stärken und den Erfolg von Bibliotheken mit geeigneten Produkten und Dienstleistungen zu fördern. Das ist zugleich der Garant für den Erfolg der ekz.“
www.ekz.de

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